Friedensbedingungeil und Geldentwertung.
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reichen territorialen, wirtschaftlichen und finanziellen Einzel
bestimmungen, mit denen die vollständig zerrüttete deutsche Volks
wirtschaft in beispielloser Weise bedacht worden ist. Dazu genügt
vollkommen, die Grundabsicht zu erkennen, von der die Entente
bei der Abfassung des Friedensvertrages ausgegangen ist. Diese
Absicht ist: die deutsche Volkswirtschaft soll den Interessen der
Alliierten nutzbar gemacht werden; von ihrer zukünftigen
Leistungsfähigkeit soll der deutschen Bevölkerung gerade noch
so viel übrig bleiben, daß deren notwendigsten Bedürfnisse befriedigt
werden können und nicht mehr; die Überschüsse der deutschen
Volkswirtschaft sollen auf absehbare Zeit den Ententeländern ge
hören, von denen in erster Linie auch Frankreich eine solche Beihilfe
dringend nötig hat. Diese Grundabsicht des umfangreichen Frie
densvertrages, auf die sich die zahllosen, im Ganzen meisterhaft
ausgedachten, jedoch nicht immer klaren Einzelbestimmungen
zwanglos zurückführen lassen, soll — nach Meinung der Entente —
durchaus nicht etwa bedeuten, daß die deutsche Volkswirtschaft
ruiniert oder vernichtet werden soll. Jedoch selbst angenommen,
daß sich dieses „Entgegenkommen“ der Sieger verwirklichen sollte,
so bliebe dennoch, daß die Hoffnung auf eine Wiederaufrichtung,
Wiedererstarkung und Weiterführung der deutschen Volkswirt
schaft, sowie auf die damit zusammenhängende Heilung des Geld
wesens zum mindesten in weite, weite Ferne gerückt ist.
Welchen Einfluß werden die finanziellen bzw. die mit diesen
zusammenhängenden wirtschaftlichen Bedingungen des Friedens
vertrages auf die Geldentwertung, auf die weitere Entwicklung
der Preise haben? Diese Frage soll in diesem Anhang noch kurz
beantwortet werden.
1. Der Einblick in die Lasten, die die Friedensbedingungen der deutschen
Volkswirtschaft auferlegen, wird erleichtert, wenn man sich zu ihrer Aufzählung
eines kaufmännischen Rechnungsmittels, des Kontos, bedient. Zwei Rechnungen
sind auseinanderzuhalten: A. die Hauptrechnung und B. die Nebenrechnung, die
in einem späteren Zeitpunkt die Hauptrechnung übernimmt. Für die nächsten Jahre
ist die Hauptrechnung die wichtigere, die für Deutschlands Leistungen entscheidende.
A. Auf dem Hauptkonto werden Deutschland die nachfolgenden Posten zur
Last geschrieben:
1. Die Wiedergutmachung aller Schäden, die die Zivilbevölkerung der alliierten
und assoziierten Mächte selbst und an ihrem Eigentum erlitten hat (Artikel 232
nebst Anl. I). Hierher gehören vor allem die Kosten für den Wiederaufbau der
zerstörten Gebiete.
2. Insbesondere fällt hierunter auch die Haftung für alle Pensionen oder Entschä-
digungen an die Kriegsopfer oder deren Hinterbliebene, ferner für die Unter -
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