Full text : Inflation und Geldentwertung

Friedensbedingungeil  und  Geldentwertung.

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reichen  territorialen,  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Einzelbestimmungen, ­
  mit  denen  die  vollständig  zerrüttete  deutsche  Volkswirtschaft ­
  in  beispielloser  Weise  bedacht  worden  ist.  Dazu  genügt
vollkommen,  die  Grundabsicht  zu  erkennen,  von  der  die  Entente
bei  der  Abfassung  des  Friedensvertrages  ausgegangen  ist.  Diese
Absicht  ist:  die  deutsche  Volkswirtschaft  soll  den  Interessen  der
Alliierten  nutzbar  gemacht  werden;  von  ihrer  zukünftigen
Leistungsfähigkeit  soll  der  deutschen  Bevölkerung  gerade  noch
so  viel  übrig  bleiben,  daß  deren  notwendigsten  Bedürfnisse  befriedigt
werden  können  und  nicht  mehr;  die  Überschüsse  der  deutschen
Volkswirtschaft  sollen  auf  absehbare  Zeit  den  Ententeländern  gehören, ­
  von  denen  in  erster  Linie  auch  Frankreich  eine  solche  Beihilfe
dringend  nötig  hat.  Diese  Grundabsicht  des  umfangreichen  Friedensvertrages, ­
  auf  die  sich  die  zahllosen,  im  Ganzen  meisterhaft
ausgedachten,  jedoch  nicht  immer  klaren  Einzelbestimmungen
zwanglos  zurückführen  lassen,  soll  —  nach  Meinung  der  Entente  —
durchaus  nicht  etwa  bedeuten,  daß  die  deutsche  Volkswirtschaft
ruiniert  oder  vernichtet  werden  soll.  Jedoch  selbst  angenommen,
daß  sich  dieses  „Entgegenkommen“  der  Sieger  verwirklichen  sollte,
so  bliebe  dennoch,  daß  die  Hoffnung  auf  eine  Wiederaufrichtung,
Wiedererstarkung  und  Weiterführung  der  deutschen  Volkswirtschaft, ­
  sowie  auf  die  damit  zusammenhängende  Heilung  des  Geldwesens ­
  zum  mindesten  in  weite,  weite  Ferne  gerückt  ist.
Welchen  Einfluß  werden  die  finanziellen  bzw.  die  mit  diesen
zusammenhängenden  wirtschaftlichen  Bedingungen  des  Friedensvertrages ­
  auf  die  Geldentwertung,  auf  die  weitere  Entwicklung
der  Preise  haben?  Diese  Frage  soll  in  diesem  Anhang  noch  kurz
beantwortet  werden.
1.  Der  Einblick  in  die  Lasten,  die  die  Friedensbedingungen  der  deutschen
Volkswirtschaft  auferlegen,  wird  erleichtert,  wenn  man  sich  zu  ihrer  Aufzählung
eines  kaufmännischen  Rechnungsmittels,  des  Kontos,  bedient.  Zwei  Rechnungen
sind  auseinanderzuhalten:  A.  die  Hauptrechnung  und  B.  die  Nebenrechnung,  die
in  einem  späteren  Zeitpunkt  die  Hauptrechnung  übernimmt.  Für  die  nächsten  Jahre
ist  die  Hauptrechnung  die  wichtigere,  die  für  Deutschlands  Leistungen  entscheidende.
A.  Auf  dem  Hauptkonto  werden  Deutschland  die  nachfolgenden  Posten  zur
Last  geschrieben:
1.  Die  Wiedergutmachung  aller  Schäden,  die  die  Zivilbevölkerung  der  alliierten
und  assoziierten  Mächte  selbst  und  an  ihrem  Eigentum  erlitten  hat  (Artikel  232
nebst  Anl.  I).  Hierher  gehören  vor  allem  die  Kosten  für  den  Wiederaufbau  der
zerstörten  Gebiete.
2.  Insbesondere  fällt  hierunter  auch  die  Haftung  für  alle  Pensionen  oder  Entschädigungen
  an  die  Kriegsopfer  oder  deren  Hinterbliebene,  ferner  für  die  Unter  -
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