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Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw.
anleihen zu fördern bestrebt war und gleichzeitig andere Kapitalsucher
vom Kapitalmarkt fernzuhalten versuchte. Eine Reihe
besonderer Verordnungen und Maßnahmen diente diesem Zwecke.
(Abkommen über Unterlassung von Neugründungen und Kapitalerhöhungen,
später Genehmigungszwang für Gründungen und
Kapitalerhöhungen über 300 000 M., Verordnung über die Ausgabe
von Teilschuldverschreibungen usw.) Wie stellt sich nun in Wirklichkeit
die Kriegsanleihe zur Inflation und Preisbildung ?
Zunächst ist folgendes zu beachten. Grundsätzlich bedeutet
die Zeichnung auf die Kriegsanleihe die Übertragung eines bestimmten
Teiles der Kaufkraft des Anleihezeichners auf das Reich.
Derjenige, der die Anleihe zeichnet, den Kaufpreis bezahlt, begibt
sich seiner Kaufkraft in Höhe des Zeichnungsbetrages zugunsten
des Reiches, das Schuldner des Anleiheerwerbers wird und verspricht,
den Betrag später einmal zurückzuzahlen. Dieser Teil der Kaufkraft
der Einzelwirtschaft hat sich in einen Rentenanspruch an
das Reich verwandelt, d. h. gegen die Hingabe der Kapitalsumme
auf den Empfang einer jährlichen Zinszahlung verringert. Die
Kaufkraft ist gleichsam für den ehemaligen Besitzer versteinert;
an die Stelle des erhaltenen Zahlungsmittels, des Geldes, ist ein
Rentenanspruch, eine Kapitalanlage getreten, deren Flüssigmachung
grundsätzlich nur dadurch möglich ist, daß beim Verkauf
des Kapitalstückes ein anderer Kaufkraft-(Geld-)besitzer auf tritt
und die Anleihe erwirbt, also dieser seine in Geld vorhandene
Kaufkraft auf den Verkäufer der Anleihe überträgt. Der Verkauf
der Anleihen zur Wiederflüssigmachung der eigentlich endgültig
fortgegebenen Kaufkraft (die Bedeutung der Börse) bedeutet also
im ganzen keine Vermehrung oder Verminderung der Kaufkraftmenge
in der Volkswirtschaft; es tritt beim Verkauf der Anleihe
nur eine Verschiebung innerhalb der der Volkswirtschaft angehörigen
Einzelwirtschaften ein, die ihre Kaufkraft durch das
Mittel des Geldes austauschen. Sind kauflustige Geldkapitalbesitzer
nicht vorhanden, dann ist die Anleihe, die Kapitalanlage eben unverkäuflich.
In gewöhnlichen (Eriedens-)Zeiten drückte sich dieser
Zustand in der jeweiligen Lage des Kapitalmarktes und in der
Kursentwicklung der Wertpapiere aus. In solchem Falle mußte
der Besitzer auf eine Zurückgewinnung seiner fortgegebenen Kaufkraft,
mit der er zu Markt gehen könnte, um Güter zu kaufen, verzichten,
wenn er nicht Verluste am Kapital in Kauf nehmen wollte.