Inflation und Kriegsanleihe.
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— an Stelle eines Kaufes von Gütern — zu einer Kapitalanlage
in Kriegsanleihe verwendet, in einen Rentenanspruch an das
Reich verwandelt wurde. Hierbei darf jedoch nicht übersehen
werden, daß die Unwirksammachung auch nur der erhöhten
Kaufkraft der Einzelwirtschaften durch eine solche Umwandlung
niemals restlos erreicht werden konnte. Der Einkommensbezieher
suchte naturgemäß in erster Linie seine Lebensbedürfnisse zu be
friedigen, also seinen Wohn-, Kleidungs-, Nahrungsbedarf zu decken
oder seine Erwerbswirtschaft, seine Produktion für dringenden
oder lohnenden Bedarf der Volkswirtschaft zu erweitern. Eine
Einwirkung der gestiegenen Einkommen auf die Preise, indem
die Erhöhungen leichter bewilligt werden konnten, fand also auch
statt, obwohl die Möglichkeit einer Kapitalanlage gegeben war.
Das ist für das Verhältnis der Kriegsanleihe zur Preisbildung von
entscheidender Bedeutung, wird aber von denjenigen übersehen,
die diese Kapitalanlage als durchschlagendes Mittel gegen die
Preissteigerung oder sogar gegen die Inflation empfehlen. Freilich
war die Hingabe selbst eines Teiles der Kaufkraft gegen ein Ka
pitalstück, das nur eine Rente gewährt, grundsätzlich und tatsäch
lich vorteilhafter als die Aufstapelung der Kaufkraft in Noten oder
als die sofortige Verwendung der Noten am Gütermarkt, wie sich
dieser in der Kriegswirtschaft entwickelt hatte. Daß außerdem der
Anleiheschuldner in den Besitz der Kaufkraft kam, ist ein weiterer
Vorteil, der nicht unbeachtet bleiben soll, wiewohl auch hier die
Dinge in der Wirklichkeit anders lagen, als gewöhnlich angenom
men wird. Das wird sogleich zu zeigen sein. Hier ist nur noch
hervorzuheben, daß in der deutschen Kriegswirtschaft die Verwen
dung der Kaufkraft zum Ankauf von Gütern aller Art in wirkungs
voller Weise durch das Rationierungssystem gehindert wurde, bis
der Schleichhandel eine Bresche in die Einsperrung der Kaufkraft
schlug und dann die aufgestapelte Kaufkraft die Preise in diesem
Schleichhandel mit leichter Mühe in die Höhe treiben konnte.
2. In der Auflegung von langfristigen Anleihen besaß also das
Reich ein geeignetes Mittel, um die Kaufkraft vom Gütermarkt
abzuziehen und auf die stets neuer Kaufkraft bedürftigen Reichs
kassen zu übertragen. Die Reichsfinanzverwaltung hat unter Mit
wirkung der Reichsbank von diesem Mittel in umfangreichem Maße
Gebrauch gemacht, indem sie mit allen erdenklichen Anstrengungen
die Zeichnungen auf die zweimal im Jahre aufgelegten Kriegs