Inflation und Kriegsanleihe.
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Die einzelne Wirtschaft ist hingegen berechtigt, auch das Ka-
pitalstiick als Grundlage ihrer Kaufkraft zu betrachten, da unter
gewöhnlichen Verhältnissen die vorhandenen Krediteinrichtungen
in bestimmtem Umfang die Wiederflüssigmachung der Kapital
anlage ermöglichen. Auch können die Vermögensstücke unter Um
ständen als Sicherheit für Kreditbeanspruchungen verwendet wer
den, wenn solche für die Kaufhandlungen notwendig sind. Nicht
aber ist es möglich, daß die Gesamtheit der Kapitalanlagen, die sämt
lichen Vermögensstücke aller Wirtschaften einer Volkswirtschaft,
zu einem bestimmten Zeitpunkt in Geld umgewandelt oder als
Geld benutzt werden 1 ).
So weit die grundsätzliche Bedeutung der Kapitalanlage. Würde
bei einer solchen Ordnung am Kapitalmarkt die gesamte durch
die Kriegsfinanzierung geschaffene und der Vernichtung der Güter
entsprechende Kaufkraft wieder mittels Zeichnungen auf die
Kriegsanleihen zurückübertragen, dann wäre — wie im Falle der
Zahlung mit Schuldverschreibungen (vgl. I) — nur die durch die
Kriegsfinanzpolitik entstandene Kaufkraft zur weiteren Auswir
kung in der Volkswirtschaft mattgesetzt worden. Die Tatsache,
daß sich die Kaufkraft gegenüber einem nicht gleichermaßen ge
stiegenen Gütervorrat erhöht, aufgebläht habe, eine Inflation ein
getreten sei, bliebe auch in diesem, praktisch kaum möglichen
Falle der gesamten Rückübertragung der Kaufkraft auf das Reich
bestehen. Denn durch die Umwandlung der vereinnahmten Geld
beträge in eine Kapitalanlage wäre das Vermögen der Einzelwirt
schaften um die Schuldverschreibungen des Reiches vergrößert
worden, das — wie gezeigt — auch als Grundlage der Kaufkraft
dieser Wirtschaften anzusprechen ist. Ebenso hätte — wiederum wie
im Falle der Bezahlung mit Schuldverschreibungen — infolge der
vor der Rückberufung der Kaufkraft getätigten Käufe (aus der
Kreditbeanspruchung) eine Einwirkung auf die Preise stattgefun
den. Nur für die weitere Auswirkung der erhöhten Kaufkraft auf
dem Gütermarkt wäre die Abtretung der Kaufkraft durch Anleihe
zeichnung an das Reich zum mindesten hemmend gewesen. Und
endlich bleibt bei diesem — nur theoretisch denkbaren — Fall zu
beachten, daß sich das Reich trotz des günstigen Zeichnungserlöses
! ) Diese Einschränkung fehlt bei Dalberg, der ebenfalls das Vermögen
als Grundlage der Kaufkraft angesehen wissen will. (Wie sich diese Ordnung
in der Kriegswirtschaft verschoben hat, wird im Text unter 5 gezeigt.)