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Die Finanzwirtsohaft während des Krieges nsw.
Nicht kann der Beweis für das Bestehen einer Inflation aus
der Beanspruchung der Darlehnskassen erbracht werden. Der
Darlehnsbestand der Darlehnskassen betrug:
Ende
1914 . .
1,315 Milliarden Mark
J?
1915 . .
• 2,348
5?
1916 . .
• 3,407
>?
1917 . .
. 7,689
J J
1918 . .
• 15,621
Die besonders in den letzten beiden Jahren stark ansteigenden
Vorschüsse der Darlehnskassen sind lediglich ein Zeichen dafür,
daß nicht genügend flüssige Geldkapitalien zur Verfügung standen,
um die Nachfrage danach (in der Hauptsache von seiten der öffent
lichen Körperschaften) zu befriedigen. Die Vorschüsse bedeuten
nicht, daß diese flüssigen Geldkapitalien samt und sonders fehlten.
Zum Teil wurden sie von ängstlichen Leuten in Bargeld thesauriert,
zum Teil waren sie als Kassenbestände und Giroguthaben bei den
Banken und der Reichsbank gebunden. Die Vorschüsse bei den
Darlehnskassen zeigen nur den Betrag der Vermögensstücke an,
die abseits der Banken lombardiert worden sind.
Wie bei den Noten der Reichsbank, ebenso unzulässig ist es
zu sagen, daß der Umlauf an Darlehnskassenscheinen das sichtbare
Zeichen dafür sei, daß in Deutschland eine Inflation herrsche.
Sogar die Auffassung ist vertreten worden, daß — wenn auch nicht
der Notenumlauf der Reichsbank, so doch — zum mindestens der
Umlauf an Darlehnskassenscheinen auf Inflation zurückzuführen
sei 1 ). Auch diese Auffassung ist unhaltbar. Genau wie die Reichs
banknoten, passen sich die Darlehnskassenscheine dem Ver-
kehrsbedarf an. Ursprünglich wurden sogar die Darlehen bei den
Darlehnskassen in Noten der Reichsbank ausbezahlt und die Dar
lehnskassenscheine zurückbehalten. Um das Anwachsen des
Notenumlaufes zu hindern, und weil der Verkehr große Mengen
kleiner Scheine verschlang, ist später von diesem Verfahren ab
gegangen worden. Zur Förderung des bargeldlosen Zahlungs
verkehrs werden in neuerer Zeit nach Möglichkeit alle Darlehen
J ) Lief mann a. a. 0. S. 155: Die Darlehnskassenscheine, eine unter allen
Umständen falsche Geldschöpfung . . .
Man kann zwischen den Noten der Reichsbank und dem Papiergeld der
Darlehnskassen keinen wirtschaftlich begründeten Unterschied machen. Beide
Papiergeldarten sind die Folgen der Kreditaufblähung; sie sind beide Symptome
der gleichen volkswirtschaftlichen Krankheit.