Full text : Inflation und Geldentwertung

Maßnahmen  den  Zahlungsmittelumlauf  betreffend.

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genommen  werden  müßten,  braucht  nicht  besonders  betont  zu
werden,  wohl  aber,  daß  die  Rücksichtnahme  auf  den  ausländischen ­
  Besitzer  deutscher  Noten  zweifellos  die  Flucht  des  Papiergeldes ­
  ins  Ausland  begünstigen  würde.  Im  Zusammenhang  hiermit ­
  müßte  sich  dann  ein  erheblicher  Druck  auf  die  Kurse  der
Markwechsel  im  Ausland  bemerkbar  machen,  was  wiederum  zur
Verteuerung  der  Einfuhr,  zur  Steigerung  der  Preise  bestimmter
Waren  im  Inland  beitragen  würde.  Also  eher  eine  Preissteigerung
als  die  beabsichtigte  Preissenkung.
Die  technische  Durchführung  einer  solchen  Notenabstempelung
vorausgesetzt,  würde  diese  Maßnahme  für  die  Einzelwirtschaften
insofern  eine  große  Ungerechtigkeit  bedeuten,  als  sie  der  einzelnen
Wirtschaft  durch  die  Verringerung  der  Notensumme  rein  zufällige ­
  Beträge  entzieht.  Mit  Rücksicht  hierauf  würden  —  wenn
man  von  der  schwer  zu  verhindernden  Abwanderung  ins  Ausland
absieht  —  zahlreiche  Notenbesitzer  die  Umwandlung  ihrer  Notenbestände ­
  in  Guthaben  (mit  der  Absicht  einer  späteren  Abhebung
dieser  Guthaben  in  abgestempelten  oder  neuen  Noten)  vornehmen,
so  daß  eine  gewaltige  Steigerung  der  Giroguthaben,  der  fremden
Gelder  eintreten  würde.  Damit  wäre  naturgemäß  keine  Änderung
in  der  Kaufkraft  dieser  Einzelwirtschaften  eingetreten.  Sie  würden
an  Stelle  der  Noten  mit  den  Giroguthaben  kaufen,  wenn  sie  von
ihrer  Kaufkraft  Gebrauch  machen  wollen.  Eine  andere  Zahl  von
Einzelwirtschaften  würde  die  Ankündigung  der  Abstempelung  dahin
beantworten,  daß  sie  solche  Werte  zu  kaufen  versuchen,  die  nicht
von  einer  Vermögensminderung  getroffen  würden.  Die  Preise  für
Wertpapiere,  für  Waren,  Häuser,  Grundstücke,  Wohnungseinrichtungen, ­
  Luxusartikel,  kurz  für  alles  was  nicht  Noten  ist,  würden
steigen,  und  es  wäre  mehr  als  fraglich,  ob  die  Besehneidung
der  Kaufkraft  derjenigen  Besitzer  von  Papiergeld,  die  sich  der
Abstempelung  nicht  entziehen,  so  bedeutend  wäre,  daß  von  ihr
eine  Rückwirkung  auf  die  Preise,  eine  Senkung  der  Preise  ausgehen ­
  würde.
In  dieser  Form  ist  die  Abstempelung  also  nicht  durchführbar.
Will  man  nicht  nur  die  Noten  aus  ihren  Verstecken  locken,  sondern
die  Kaufkraft  wirklich  mindern,  dann  kann  die  Herabstempelung
der  Noten  niemals  für  sich  allein  erfolgen.  Dann  ist  es  erforderlich,
auch  den  übrigen  Vermögensteilen  zu  Leibe  zu  gehen.  Und  da
man  das  Vermögen  der  Einzelwirtschaften  nicht  einfach  mechanisch
            
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