Steuerpolitische Maßnahmen.
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gaben auf dem Kreditwege ohne Unterbrechung weitergegangen,
die Inflation gesteigert worden ist.
Demnach ist als erster Grundsatz für alle öffentlichen Finanzverwaltungen
aufzustellen: die laufenden Ausgaben sind wieder V
aus laufenden Einnahmen zu bestreiten. Auf diese Weise werden
die Einzelwirtschaften, wie es Ordnung ist, unmittelbar zur Deckung
der öffentlichen Ausgaben herangezogen, indem sie Teile ihrer im
Tauschverkehr der Volkswirtschaft entstandenen Kaufkraft an die
öffentlichen Kassen abführen. Allerdings wird hierdurch die Kaufkraft
nicht ohne weiteres der Volkswirtschaft entzogen. Als
Zinsen auf die Kriegsanleihen, Schatzanweisungen und sonstigen
Anleihen, als Zahlung für Gehälter, Renten der Kriegsbeschädigten
und Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern sowie als
Kosten für Materialien fließen die 24 Milliarden Mark, die nach dem
Kriege in Deutschland als Steuern aufzubringen sind, der deutschen
Volkswirtschaft wieder zu. So findet keine Vernichtung der Kaufkraft,
wohl aber in großem Umfange eine Umleitung statt, indem
nur in seltenen Fällen die Ausgaben der öffentlichen Kassen vollinhaltlich
wieder denen zugute kommen, die sie in Form von
Steuern an den Staat abgetreten haben. Die Steuerleistungen
können sogar noch zu einer Vermehrung der Kaufkraft Veranlassung
geben, wenn die Einzelwirtschaften versuchen, die Steuer
durch Steigerung der Produktion abzuwälzen. Da jedoch mit dieser
Abwälzung eine Vermehrung der Güter verbunden ist, so ist
diese Art von Kaufkraftmehrung nur günstig zu beurteilen. In
jedem Falle aber ist die Einziehung von Kaufkraft auf dem Steuerwege
und ihre Wiederverausgabung von seiten der öffentlichen
Körperschaften volkswirtschaftlich besser als die Schaffung neuer
Kaufkraft auf dem Kreditwege oder als die Anleihung auf Schatzanweisungen,
die jeden Augenblick wieder in Bargeld zurückverwandelt
werden können, obwohl ihr Gegenwert längst vom Reich
verausgabt worden ist. Vom Standpunkt der Inflation sind
Steuern endlich auch den festen Anleihen vorzuziehen, weil sie
nicht wie letztere die Grundlage der einzelwirtschaftlichen Kaufkraft:
das Einkommen oder das Vermögen unangetastet lassen.
Eine zweite Frage ist jedoch, wie die zur Ausgleichung der
öffentlichen Haushaltsrechnungen in Aussicht genommenen Steuern
auf die Kaufkraftgröße der Einzelwirtschaften und im Zusammenhang
damit auf die Preisentwicklung eingewirkt hätten, wenn sie