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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise.
sofort nach Zusammentritt der Nationalversammlung zur Ein
führung gelangt wären, bzw. wie sie tatsächlich wirken würden,
wenn sie bei Beginn der neuen Friedenswirtschaft eingeführt wür
den. Soweit Verbrauchssteuern in Frage stehen (solche werden
sich trotz schwerer Bedenken selbst für die Massenartikel des täg
lichen Lebens nicht ganz umgehen lassen), kann nicht fraglich
sein, daß sie an sich preissteigernd wirken, insbesondere in einer
Zeit, in der sowohl eine Vermehrung der Warenmengen als auch
eine weitere Einschränkung des Konsums auf die größten Schwierig
keiten stößt. Dasselbe ist von der Umsatzsteuer anzunehmen,
deren Ertrag erheblich gesteigert werden soll. Als sichere Folge
würde also zurzeit für die meisten Waren eine Preissteigerung an
statt einer Preissenkung eintreten. Die Preissteigerungen würden,
wenn sie allgemein und in fühlbarem Ausmaß erfolgten, die Wünsche
nach Lohnsteigerungen unterstützen, was wiederum dem Rückgang
der Preise entgegen wirken würde. Nicht viel anders würden die
Rückwirkungen von der Steigerung der Erträge aus den direkten
Steuern, insbesondere der Einkommensteuer, sein. Es werden zwar
eine Anzahl von Einzelwirtschaften die neuen Lasten nicht so leicht
abwälzen können, wie z. B. die auf feste Kapitalzinsen angewiesenen,
erwerbsunfähigen Rentner, oder die unter den augenblicklichen wirt
schaftlichen Verhältnissen nur ungenügend beschäftigten Handels
und Industrieunternehmungen; in der großen Mehrzahl der Fälle
werden aber die Einzelwirtschaften auch die Einkommensteuern
mit Erfolg abwälzen können, sei es, daß die Unternehmer höhere
Preise fordern, oder daß die Angestellten und Arbeiter Er
höhungen ihrer Einkommen durchsetzen.
Unter den obwaltenden wirtschaftlichen Verhältnissen wäre
also in der Zeit bis zur Unterzeichnung des Friedens von der Ein
führung der laufenden Steuern eine preissenkende Wirkung nicht zu
erwarten gewesen. Gewiß wäre die Kaufkraft einer Zahl von Wirt
schaften, denen eine Abwälzung der Steuer nicht gelungen wäre, ver
ringert worden ; aber die Hauptmasse der Einzelwirtschaften hätte
diese Verringerung durch Lohnsteigerungen ausgeglichen, wäre
weiter in demselben Ausmaß für die Masse der wenigen Waren, die
vorhanden waren, als Käufer auf getreten. Wenn die Verwendung
der Reichs Schatzanweisungen zur Beschaffung von Mitteln für die
laufenden Ausgaben während der Waffenstillstandszeit vielleicht
nicht mehr ganz so gefährlich war, wie im Kriege, so dürfte das