Full text : Inflation und Geldentwertung

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Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

sofort  nach  Zusammentritt  der  Nationalversammlung  zur  Einführung ­
  gelangt  wären,  bzw.  wie  sie  tatsächlich  wirken  würden,
wenn  sie  bei  Beginn  der  neuen  Friedenswirtschaft  eingeführt  würden. ­
  Soweit  Verbrauchssteuern  in  Frage  stehen  (solche  werden
sich  trotz  schwerer  Bedenken  selbst  für  die  Massenartikel  des  täglichen ­
  Lebens  nicht  ganz  umgehen  lassen),  kann  nicht  fraglich
sein,  daß  sie  an  sich  preissteigernd  wirken,  insbesondere  in  einer
Zeit,  in  der  sowohl  eine  Vermehrung  der  Warenmengen  als  auch
eine  weitere  Einschränkung  des  Konsums  auf  die  größten  Schwierigkeiten ­
  stößt.  Dasselbe  ist  von  der  Umsatzsteuer  anzunehmen,
deren  Ertrag  erheblich  gesteigert  werden  soll.  Als  sichere  Folge
würde  also  zurzeit  für  die  meisten  Waren  eine  Preissteigerung  anstatt ­
  einer  Preissenkung  eintreten.  Die  Preissteigerungen  würden,
wenn  sie  allgemein  und  in  fühlbarem  Ausmaß  erfolgten,  die  Wünsche
nach  Lohnsteigerungen  unterstützen,  was  wiederum  dem  Rückgang
der  Preise  entgegen  wirken  würde.  Nicht  viel  anders  würden  die
Rückwirkungen  von  der  Steigerung  der  Erträge  aus  den  direkten
Steuern,  insbesondere  der  Einkommensteuer,  sein.  Es  werden  zwar
eine  Anzahl  von  Einzelwirtschaften  die  neuen  Lasten  nicht  so  leicht
abwälzen  können,  wie  z.  B.  die  auf  feste  Kapitalzinsen  angewiesenen,
erwerbsunfähigen  Rentner,  oder  die  unter  den  augenblicklichen  wirtschaftlichen ­
  Verhältnissen  nur  ungenügend  beschäftigten  Handelsund ­
  Industrieunternehmungen;  in  der  großen  Mehrzahl  der  Fälle
werden  aber  die  Einzelwirtschaften  auch  die  Einkommensteuern
mit  Erfolg  abwälzen  können,  sei  es,  daß  die  Unternehmer  höhere
Preise  fordern,  oder  daß  die  Angestellten  und  Arbeiter  Erhöhungen ­
  ihrer  Einkommen  durchsetzen.
Unter  den  obwaltenden  wirtschaftlichen  Verhältnissen  wäre
also  in  der  Zeit  bis  zur  Unterzeichnung  des  Friedens  von  der  Einführung ­
  der  laufenden  Steuern  eine  preissenkende  Wirkung  nicht  zu
erwarten  gewesen.  Gewiß  wäre  die  Kaufkraft  einer  Zahl  von  Wirtschaften, ­
  denen  eine  Abwälzung  der  Steuer  nicht  gelungen  wäre,  verringert ­
  worden  ;  aber  die  Hauptmasse  der  Einzelwirtschaften  hätte
diese  Verringerung  durch  Lohnsteigerungen  ausgeglichen,  wäre
weiter  in  demselben  Ausmaß  für  die  Masse  der  wenigen  Waren,  die
vorhanden  waren,  als  Käufer  auf  getreten.  Wenn  die  Verwendung
der  Reichs  Schatzanweisungen  zur  Beschaffung  von  Mitteln  für  die
laufenden  Ausgaben  während  der  Waffenstillstandszeit  vielleicht
nicht  mehr  ganz  so  gefährlich  war,  wie  im  Kriege,  so  dürfte  das
            
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