während die Tilgungsbeträge in Händen der Anleihebesitzer
nicht neues Einkommen, nicht neue Kaufkraft bilden, wie die
sonstigen Ausgaben der öffentlichen Kassen — beispielsweise
bei den Gehältern der Beamten — sondern grundsätzlich nur
Kapitalrückzahlungen, im Wechsel begriffene Vermögensteile darstellen.
Die Tilgungsbeträge stehen in erster Linie auf dem
Kapitalmarkt in Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen, durch
die sie allerdings von dem neuen Schuldner am Gütermarkt verwendet
werden können. Die Kauftätigkeit der letzteren braucht
aber nicht erst durch jenes freiwerdende Kapital angeregt oder
erleichtert worden sein; sie wäre vielleicht auch ohne diese Tilgungsbeträge
mit Hilfe des Kredits ausgeübt worden. Außerdem
ist zu berücksichtigen, daß die neuen Schuldner das Kapital
zur Produktion verwenden, wodurch die Menge der Güter erhöht
wird. Unter normalen Verhältnissen wird es selten Vorkommen,
daß jemand unmittelbar aus seinem Vermögen Anschaffungen für
Konsumzwecke macht, nur weil er gerade Tilgungsbeträge aus
seiner Kapitalanlage zurückerhalten hat. (Vgl. jedoch S. 88.) Es
bleibt: wenn die Steuereingänge zur Schuldentilgung verwendet
werden, findet grundsätzlich eine Schmälerung der Kaufkraftmenge
im ganzen statt.
Deutlicher tritt die Verminderung der Kaufkraft in Erscheinung,
wenn die Steuer als wirkliche Vermögenssteuer aus dem Vermögen
gezahlt wird. Sofern der Steuerschuldner selbst die zu tilgende
Anleihe besitzt und seine Steuerschuldigkeit in dieser Anleihe
begleicht, kann der Anleiheschuldner das Anleihestück einfach
vernichten, womit die Tilgung erfolgt ist. In diesem Ealle hat sich
das Einkommen des Steuerpflichtigen zunächst nur um den jährlichen
Zinsbetrag, den die Anleihe abwirft, verringert. Was aber
meistens — auch von Terhalle bei seiner Schlußfolgerung —
übersehen und bei der herrschenden Lehre von der Inflation nicht
erkannt wird: dadurch, daß das als Steuerzahlung zurückgegebene
Anleihestück aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen ausgeschieden
ist, wird —- außer des Wegfalls der Zinsen — die Gesamtkaufkraft
des Zensiten geschmälert. Es wird nicht nur die Verfügung
über das Einkommen beeinflußt, wenn sich das Vermögen
verringert hat (Spartätigkeit), sondern es ändert sich auch das Vermögen
als Grundlage für die Kreditbemessung, was für die an der
Preisbildung bestimmter Güter besonders beteiligten Erwerbs-