Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Eigentum  und  Erblichkeit.

irgendeiner  Zeit  einmal  Kolonien  gewesen  sind  —  Gallien
war  eine  römische  Kolonie,  dann  eine  fränkische  —  und  dieselbe ­
  Geschichte  hat  zehnmal  von  vorn  angefangen.
Dieser  Ursprung  des  Grundeigentums  belastet  nicht  die
gegenwärtigen  Besitzer,  denn  er  ist  seit  langem  wieder  verdeckt ­
  und  geläutert  durch  eine  Reihe  von  Besitzübertragungen, ­
  Käufen,  Erbschaften,  jedoch  unter  der  Überschrift
„Eigentumstitel",  wie  man  es  im  Rechtswesen  nennt,  und
vor  allem  unter  dem  Titel,  der  „Verjährung"  heißt;  aber
wenn  man  weit  genug  zurückgeht,  steht  die  Eroberung  nichtsdestoweniger ­
  am  Anfang  des  ganzen  Grundeigentums.
Könnte  man  irgendwo  in  der  Welt,  sogar  in  Frankreich,
wo  vielleicht  mehr  als  in  allen  anderen  Ländern  das  Grundeigentum ­
  das  am  besten  gesicherte  ist,  ein  Stück  Land  finden,
das  vom  ersten  Tag,  an  dem  der  Mensch  seinen  Fuß  hingesetzt ­
  und  es  urbar  gemacht  hat,  in  dieser  Gestalt  in  den
Händen  des  Bearbeiters  und  seiner  Erben  als  treuer  Genosse
der  Arbeit  des  Mannes  geblieben  wäre,  so  würde  das  eine
Kuriosität  darstellen,  die  man  mit  einer  Inschrift  versehn
unter  Glas  setzen  müßte,  denn  das  wäre  das  seltenste  geschichtliche ­
  Denkmal.
Aber  das  Eigentum  hat  sich  nicht  auf  die  Eroberung  des
Landes  beschränkt.  Es  soll  noch  einen  Sprung  weiter  machen:
es  soll  das  immaterielle  Eigentum  werden,  sehr  verschieden
von  dem  soeben  besprochenen  Ureigentum,  von  jenen  Produkten, ­
  die  mit  Händen  zu  fassen  sind.  Es  wird  das  werden,
was  man  „beweglichen  Wert"  nennt.
Es  bildet  heutzutage  das  Vermögen  der  meisten  unter
uns.  Ohne  Zweifel  gibt  es  heute  noch  einige  Leute,  die  Besitzer ­
  von  Häusern,  Ländereien,  Grundstücken  sind.  Aber  die
meisten  von  denen,  die  die  sogenannte  bürgerliche  oder
Kapitalistenklasse  bilden,  haben  ihr  Eigentum  in  „der  Brieftasche", ­
  wie  man  zu  sagen  pflegt,  das  heißt  in  Gestalt  von
bunten  Papierstücken,  die  mit  Zahlen  und  Bildern  bedeckt
sind.  Die  einen  stellen  einen  Besitzanteil  an  den  Bergwerken
von  Anzin  dar  oder  an  den  Eisenbahnen  der  Gesellschaft  Paris-Lyon-Marseille,
  oder  am  Suezkanal,  oder  an  entfernten  Bergwerken, ­
  wie  denen  von  Transvaal  oder  Rio-Tinto.  Haben
die  Eigentümer  diese  Bergwerke  oder  Kanäle  gesehn?  Niemals-Wissen
  Sie  auch  nur,  wo  sie  sich  befinden?  Nicht  alle.  Und
diese  Besitztitel  sind  nicht  einmal  auf  ihren  Namen  ausgestellt.
Sie  gehören  dem  Inhaber,  wie  man  sagt.  Sie  sind  namenlos.
            
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