Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Pacht  und  Leihen  auf  Zins.

denn  wäre  es  nicht  ungerecht,  wenn  der  Pächter  umsonst  aus
des  andern  Land  Nutzen  ziehen  sollte  •—  wenigstens  wenn  man
die  Rechtmäßigkeit  des  Eigentums  zugibt?
Und  doch  hat  diese  Einrichtung  der  Pacht  den  Sozialismus ­
  in  seiner  früheren  Form  erzeugt,  jener  Form,  die  man  die
„Landfrage"  genannt  hat  und  die  in  der  Geschichte  Roms  eine
so  bedeutende  Rolle  gespielt  hat,  wie  übrigens  auch  in  der  Geschichte ­
  aller  Völker  bis  in  die  neueste  Zeit.
Warum?  Zunächst,  weil  diese  Trennung  von  Eigentum
und  Anbau  dem  Eigentumsrecht  die  Unterlage  genommen  hat,
auf  der  es  beruhte:  die  Arbeit.  Ohne  Zweifel,  sogar  wenn  der
Eigentümer  selbst  sein  Land  anbaut,  steckt  in  dem  Erzeugnis,
in  dem  Ertrag  an  Getreide  oder  Wein,  ein  Teil,  der  als  einzige
Quelle  nicht  die  Arbeit  des  Menschen  hat,  sondern  der,  wenn
nicht  der  Mitarbeit  der  Natur,  wenigstens  doch  der  ungleichen
Fruchtbarkeit  der  Ländereien  zu  verdanken  ist:  das  ist,  was  die
Volkswirtschaftler  die  „Grundrente"  nennen,  die  für  sie
eit  länger  als  einem  Jahrhundert  ein  unerschöpflicher  Gegentand
  des  Nachdenkens  und  der  Erörterungen  bildet.  Aber
wenn  auch  diese  „unverdiente"  Ernte,  wie  die  Engländer
sagen,  sich  der  wissenschaftlichen  Analyse  enthüllt,  so  unterscheidet ­
  sie  sich  doch  durch  kein  äußeres  Zeichen  von  dem
Arbeitserzeugnis,  wenn  der  Eigentümer  zugleich  der  Anbauer
ist.  Dahingegen  springt  sie  jedem  aufs  krasseste  ins  Auge,
sobald  das  Land  verpachtet  ist.  Und  im  selben  Augenblick
sieht  man  die  Klassenscheidung  hervortreten:  auf  der  einen
Seite  diejenigen,  welche  das  Land  bearbeiten,  ohne  seine
Früchte  zu  ernten,  auf  der  andern  diejenigen,  welche  die
Früchte  einheimsen  ohne  Arbeit  —  eine  Scheidung,  die  nicht
nur  wirtschaftlich  ist,  sondern  die  auch  politisch  geworden  ist,
indem  die  besitzende  Klasse  die  regierende,  gesetzgebende,
lehrende  geworden  ist  durch  die  bloße  Tatsache  der  Muße,  die
ihr  die  Rente  verschafft;  indem  die  erste  arm,  unwissend  und
abhängig  bleibt,  einfach  auf  Grund  der  Tatsache  der  täglichen
Arbeit,  der  sie  unterworfen  ist.
Doch  haben  sich  diese  unheilvollen  Folgen  nicht  sofort  und
auch  nicht  für  alle  Länder  fühlbar  gemacht.  Solange  es  in
einem  Lande  zur  Genüge  Boden  gibt,  „freies"  Land,  wie  z.  B.
in  einem  neuen  Erdteil,  in  Amerika,  oder  in  den  Kolonien,
solange  hat  in  der  Tat  der  Pachtvertrag  nur  die  eben  angesührten
  Vorteile.  Aber  allmählich  bleiben  durch  die  Wirkung
der  geschichtlichen  Ursachen  der  Eroberung,  oder  durch  die  zum
Vorteil  der  besitzenden  Klasse  gemachten  Gesetze,  oder  auch
            
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