Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Lohn und Gewinn. 
soll, statt daß man es in Omelette verwandelt, oder das im 
Keller zwanzig Jahre aufbewahrte Faß Sprit, den die Zeit zur 
Reife bringen und in Kognak verwandeln soll. Und selbst 
wenn man nur auf den Nutzen oder die Qualität sieht, kann 
man sagen, daß bei allen Erzeugnissen die Rolle der Natur 
unmeßbar ist. Aber wenn man nur auf den Wert sieht, auf 
den Preis, so verschwindet die Mitwirkung der Natur hinter 
der der Arbeit. 
Solange diese Ausnutzung durch die persönliche Arbeit 
des Eigentümers vor sich geht, sei es nun, daß er als Land 
mann sein Land anbaut, oder als Fischer sein Boot benutzt, — 
solange gibt es kaum Sozialisten, die gegen derartige Ver 
wendung des Besitzes protestiert hätten. Nur geschieht Fol 
gendes: Sobald das Besitztum eine gewisse Ausdehnung er 
reicht hat, die über die Grenzen hinausgeht, in denen die 
persönliche Arbeit nutzbringend sich ausüben läßt, muß der 
Eigentümer die Arbeit anderer zu Hilfe nehmen. Ist der 
Garten zu groß zur Bearbeitung durch einen einzigen Men 
schen, so muß der Eigentümer wohl einen Arbeiter zu Hilfe 
nehmen. Wenn das Boot Robinsons zu groß ist, als daß er 
es allein führen kann, wird er sich von Freitag helfen lassen, 
und während er das Ruder führt, wird der andere das Netz 
auswerfen. 
So arbeitskräftig auch ein Einzelmensch sein mag, er 
kann durch seine persönliche Arbeit ein beliebiges Gut nicht 
über gewisse Grenzen hinaus ausnutzen, und diese Grenzen 
sind sehr eng gesteckt. Wenn man einem von uns eine Million 
verspräche, unter der Bedingung, daß wir sie einzig und allein 
durch unsere eigene Arbeit ausnutzen sollten und ohne Zuhilfe 
nahme eines andern, so müßten wir die Million einfach zurück 
weisen, denn es wäre gänzlich unmöglich; die Million aus 
geben, ja! obgleich man auch dazu eine gewisse Anstrengung 
nötig hätte, aber sie produktiv nutzbar machen, nein! Der 
Eigentümer des Kapitals muß also jemand zur Hilfe hinzu- 
ziehn, einen Arbeiter, wie man sagt, und natürlich wird dieser 
jemand seine Arbeit nicht umsonst hergeben. Der Eigentümer 
wird ihm eine Entschädigung zahlen müssen, die ein Anteil 
am Erzeugnis der Erde oder an dem Fischfang sein wird, 
oder — was noch bequemer für den Arbeiter ist, — er bezahlt 
ihm jm voraus den Gegenwert in Geld. Diese Bezahlung, 
die nichts anderes darstellt als den Mietspreis für die Arbeits 
leistung, wie der Zins der Mietspreis für das Kapital ist,
	        
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