Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Noch zur Zeit der Amtierung Böttichers kam im Reichstag die von 
Eulenburg ausgearbeitete Am stürz vorläge in der von Caprivi gemilderten 
Form zur Verhandlung. Aber nicht Bötticher verfocht sie vom Regierungs 
lisch, sondern der Iustizminister von Schönstedt, der Polizeiminister von 
Köller und — bezeichnenderweise — am lebhaftesten der Kriegsminister, 
Lerr Bronsart von Schellendorf. Während der Reichskanzler zur Ver 
teidigung des reaktionären Machwerks nur zweimal kurz das Wort nahm, 
ließ der Vertreter der Bajonette sich nicht weniger als neunmal vernehmen. 
Den Geist des Entwurfs, den von sozialdemokratischer Seite Auer, Bebel, 
Frohme und Singer wirksam zerzausten, kann man daraus ersehen, daß 
er dem Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs einen Zusatz geben wollte, 
wonach „beschimpfende Angriffe" auf die Religion, die Ehe, die Familie 
und das Eigentum mit bis zu zwei Jahren Gefängnis zu bestrafen 
sein sollten. So die schon gemilderte Vorlage, womit zur Genüge angezeigt 
ist, wie der ursprüngliche Text beschaffen war. Die Vorlage fiel, weil die 
Nationalliberalen sich die Kulturkämpferei gegen die katholische Kirche nicht 
unbequem machen lassen wollten, das Zentrum aber auf Bestimmungen zum 
Schutz der Kirche bestand. Als es in der zweiten Lesung zur Abstimmung 
kam, konnte nicht ein einziger Paragraph eine Mehrheit finden, und es 
blieb von der Vorlage nichts übrig, als die Überschrift und die leer 
gelassene Schlußphrase. Dafür veranlaßte Lerr von Köller das Berliner 
Polizeipräsidium, den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei für einen 
politischen Verein zu erklären, und ihn, die sechs sozialdemokratischen 
Wahlvereine von Berlin, sowie die Preßkommission, die Agitations- 
kommission und die Lokalkommission samt dem, was man den „Verein 
öffentlicher Vertrauensmänner der Sozialdemokratie" zu nennen beliebte, 
polizeilich zu schließen, weil sie gegen die Paragraphen 8 und 16 des 
preußischen Vereinsgesehes verstoßen hätten. Der Erlaß trug das Datum 
des 29. November 1895. Er war die Abschiedsgabe des Äerrn von Köller, 
der am 8. Dezember 1895 aus dem Amt schied und durch den Regierungs 
präsidenten von der Recke ersetzt wurde, eine keineswegs bessere Nummer. 
Die Gerichte, vor die der Polizeierlaß kam, stimmten dessen Auslegungen 
nur zum Teil zu und verurteilten nur einen Teil der „Leiter" der ge- 
gcschlossenen „Vereine". Die Sozialdemokratie aber betrieb nun als Antwort 
im Reichstag die Schaffung eines Reichsvereinsgesetzes und erreichte es auch, 
daß aufGrund ihres Antrags ein Kommissionsentwurf desReichstags zustande 
kam, der trotz großer Mängel doch immerhin erträgliche Zustände geschaffen 
hätte. Aus dem Entwurf wurde jedoch nichts, er schmolz zu einem „Not 
gesetz" zusammen, das vom Reichstag am 17. Juni 1896 gegen die 
Stimmen der Konservativen angenommen wurde und dessen einziger Artikel 
lautete: „Inländische Vereine jeder Art dürfen mit einander in Verbindung 
treten. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen sind aufgehoben." 
Es gelang, der Reichsregierung das Versprechen abzudrängen, wenigstens 
dieses Stückchen Vereinsrecht in dieRcichsgesetze aufzunehmen, doch dauerte es 
noch über drei Jahre, bis der Zusage die Ausführung folgte. Am 13. Dezember 
1899 ward das Notvereinsgesetz amtlich verkündet, nachdem sich inzwischen 
gezeigt hatte, daß die Sozialdemokratie auch ohne es auskam. 
Einen Druck auf seine Annahme hatte die sozialdemokratische Reichs 
tagsfraktion bei den Verhandlungen über das Bürgerliche Gesetzbuch
	        
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