345
Wiedereinstellung der
ausgesperrten Arbeiter.
Aber nur das erste davon
ward von den Brauereien
bedingungslos zugegeben.
Bezüglich des Arbeitsnachweises
verlangten
sie, daß von vornherein
ihnen das Recht zugestanden
werde, unter den
ihnen vom Arbeitsnachweis
zugewiesenen Arbeitern
„nach eigenem
Ermessen" Auslese zu
treffen, und von dem Anspruch
auf Wiedereinstellung
sollten solche
Arbeiter ausgenommen
werden, welche sich besonders
aufsässig benommen und während des Boykotts die Brauereien
noch besonders zu schädigen versucht hätten, hartnäckig stritt man von
hüben und drüben stundenlang um dieses Recht des „Siebens", die
beiden erfahrenen Arbeitervertreter boten alles auf, es in dem Fall
der Ausgesperrten wenigstens einzuengen und in der Frage des Arbeitsnachweises
die Entscheidung der direkten Vereinbarung zwischen den
Brauereien und den organisierten Brauereiarbeitern vorzubehalten.
Aber die Brauherren waren in diesen Punkten nicht herumzubekommen.
So mußte denn schließlich die Verhandlung, über die alsdann ein
stenographisches Protokoll herausgegeben wurde, vertagt werden. In der
Zwischenzeit sollten die Brauereileitungen eine Liste derjenigen Arbeiter zusammenstellen,
die nach ihrer Meinung den Anspruch auf Wiedereinstellung
verwirkt hätten, und die Vertreter der Arbeiter sich mit ihren Mandatgebern
über die beiderseitigen Zugeständnisse ins Einvernehmen setzen.
Das letztere ging nicht ohne heftiges Auseinanderplatzen der Geister
ab. Diejenigen, welche den wahren Stand der Dinge nicht übersehen konnten
oder durch Sonderinteressenten beeinflußt waren, fanden, daß Auer, Singer
und Kollegen bei der Verhandlung den Unternehmern viel zu weitgehende
Zugeständnisse gemacht hätten, und namentlich in einer Versammlung der
ausgesperrten Brauereiarbeiter ging es bös über die Arbeiterdelegation her.
Als Wortführer der Opposition trat der Brauereihilfsarbeiter Schneider
auf, der bei seinen Angriffen selbst vor groben Verdächtigungen der
Motive der Delegationsmitglicdcr nicht zurückschreckte. Alle Aufklärungen
Gerischs vom Partcivorstand und des Gcwerkschaftssekretärs Faber
konnten die Geister nur vorübergehend beruhigen. Eine von Schneider
beantragte Resolution, die, wenn nicht ausdrücklich in der Form, so doch
in der Sache ein Mißtrauensvotum gegen die Delegierten bedeutete, und nach
der die Ausgesperrten erklärten, „eher auf jeden Pfennig Unterstützung zu
verzichten, als von einzelnen Forderungen, wie die Anerkennung ihres (in
der Zwischenzeit eingerichteten) Arbeitsnachweises und die bedingungslose
165. Illustration aus „Die Bierprotzen"