Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Wiedereinstellung  der
ausgesperrten  Arbeiter.
Aber  nur  das  erste  davon
ward  von  den  Brauereien
bedingungslos  zugegeben. ­
  Bezüglich  des  Arbeitsnachweises ­
  verlangten ­
  sie,  daß  von  vornherein
ihnen  das  Recht  zugestanden ­
  werde,  unter  den
ihnen  vom  Arbeitsnachweis ­
  zugewiesenen  Arbeitern ­
  „nach  eigenem
Ermessen"  Auslese  zu
treffen,  und  von  dem  Anspruch ­
  auf  Wiedereinstellung ­
  sollten  solche
Arbeiter  ausgenommen
werden,  welche  sich  besonders ­
  aufsässig  benommen  und  während  des  Boykotts  die  Brauereien
noch  besonders  zu  schädigen  versucht  hätten,  hartnäckig  stritt  man  von
hüben  und  drüben  stundenlang  um  dieses  Recht  des  „Siebens",  die
beiden  erfahrenen  Arbeitervertreter  boten  alles  auf,  es  in  dem  Fall
der  Ausgesperrten  wenigstens  einzuengen  und  in  der  Frage  des  Arbeitsnachweises ­
  die  Entscheidung  der  direkten  Vereinbarung  zwischen  den
Brauereien  und  den  organisierten  Brauereiarbeitern  vorzubehalten.
Aber  die  Brauherren  waren  in  diesen  Punkten  nicht  herumzubekommen.
So  mußte  denn  schließlich  die  Verhandlung,  über  die  alsdann  ein
stenographisches  Protokoll  herausgegeben  wurde,  vertagt  werden.  In  der
Zwischenzeit  sollten  die  Brauereileitungen  eine  Liste  derjenigen  Arbeiter  zusammenstellen, ­
  die  nach  ihrer  Meinung  den  Anspruch  auf  Wiedereinstellung ­
  verwirkt  hätten,  und  die  Vertreter  der  Arbeiter  sich  mit  ihren  Mandatgebern ­
  über  die  beiderseitigen  Zugeständnisse  ins  Einvernehmen  setzen.
Das  letztere  ging  nicht  ohne  heftiges  Auseinanderplatzen  der  Geister
ab.  Diejenigen,  welche  den  wahren  Stand  der  Dinge  nicht  übersehen  konnten
oder  durch  Sonderinteressenten  beeinflußt  waren,  fanden,  daß  Auer,  Singer
und  Kollegen  bei  der  Verhandlung  den  Unternehmern  viel  zu  weitgehende
Zugeständnisse  gemacht  hätten,  und  namentlich  in  einer  Versammlung  der
ausgesperrten  Brauereiarbeiter  ging  es  bös  über  die  Arbeiterdelegation  her.
Als  Wortführer  der  Opposition  trat  der  Brauereihilfsarbeiter  Schneider
auf,  der  bei  seinen  Angriffen  selbst  vor  groben  Verdächtigungen  der
Motive  der  Delegationsmitglicdcr  nicht  zurückschreckte.  Alle  Aufklärungen
Gerischs  vom  Partcivorstand  und  des  Gcwerkschaftssekretärs  Faber
konnten  die  Geister  nur  vorübergehend  beruhigen.  Eine  von  Schneider
beantragte  Resolution,  die,  wenn  nicht  ausdrücklich  in  der  Form,  so  doch
in  der  Sache  ein  Mißtrauensvotum  gegen  die  Delegierten  bedeutete,  und  nach
der  die  Ausgesperrten  erklärten,  „eher  auf  jeden  Pfennig  Unterstützung  zu
verzichten,  als  von  einzelnen  Forderungen,  wie  die  Anerkennung  ihres  (in
der  Zwischenzeit  eingerichteten)  Arbeitsnachweises  und  die  bedingungslose

165.  Illustration  aus  „Die  Bierprotzen"
            
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