Contents: Der Zucker im Kriege

g l e i ch g e s e l I s ch a ft m. b. H. eingezogen. Die Einnahme dieser 
Ausgleichskasse sollte dazu herangezogen werden, die Preiserhöhung 
des Zuckers für den allgemeinen Zuckerbedarf (Mundzucker) aus 
zugleichen. Für den Bedarf der Bevölkerung, wie er auf die Kom 
munalverbände verteilt wird, sollte jedenfalls die alte Preisgrundlage 
beibehalten werden, so daß eine Erhöhung der Zuckerpreise für den 
allgemeinen Verbrauch durch die Erhöhung der allgemeinen Roh 
zucker- und Verbrauchszuckcrpreise vermieden werden konnte. Aus 
der Grundlage des für Magdeburg einschließlich Frachtvorschusses 
festgesetzten Preises wurde für den Mundzucker der Preis je 50 kg 
gemahlenen Melis ohne Sack ab Magdeburg einschließlich Fracht 
vorschuß mit 23,15 Ji festgesetzt. Da die Deckung des Unterschiedes 
zwischen dem allgemeinen Verbrauchszuckerpreise und dem Preise für 
Mundzucker nicht ausschließlich durch die auf Grund der Fracht 
gewinne geleisteten Zahlungen erfolgen konnte, so wurde der Ver 
brauchszuckerpreis für Heer und Marine sowie für die zuckerver 
arbeitende Industrie auf 29,15 M je 60 kg ohne Sack ab Magdeburg 
festgesetzt. Die Verrechnung dieser Beträge mit den Raffinerien er 
folgte ausschließlich durch die erwähnte Reichs-Zuckerausgleichgesell 
schaft m. b. H. in Berlin. Für die einzelnen Zuckersorten wurden vom 
Kriegsernährungsamt bestimmte Aufschläge zum Melispreise festgesetzt. 
Die Raffinationsspanne hatte-durch die Neuregelung der Preise 
eine Erhöhung auf 4 Ji erfahren. Da aus zehn Teilen Rohzucker 
etwa neun Teile Verbrauchszucker hergestellt werden, so muß die 
Spanne zwischen Rohzucker- und Verbrauchszuckerpreis um jede 
Mark, um die der Rohzuckerpreis erhöht wird, weiter um etwa 10 
bis 12 erhöht werden. Abgesehen von dieser durch die Ver 
teuerung des Rohzuckers bedingten Erhöhung war die Erhöhung der 
Spanne durch die steigenden Unkosten der Raffinerien geboten. Die 
Beschaffungskosten der einzelnen Materialien, insbesondere Schmier 
und Heizmaterialien, und vor allem auch die Löhne hatten dem Vor 
jahre gegenüber erheblich zugenommen, und die gesamten Betriebs 
kosten, die durch den Rückgang in der Erzeugung keine Verminderung 
erfahren konnten, waren auf die geringere Erzeugung zu verteilen. 
Wenn vielfach die Erhöhung der Spanne im Hinblick auf das 
glänzende rechnungsmäßige Ergebnis einzelner Raffinerien im Betriebs 
jahre 1914/15 ats ungerechtfertigt bezeichnet wurde, so ist dagegen 
zweierlei zu bemerken. Einmal handelt es sich hier meistens um alte, 
gut fundierte Betriebe, die auch in Friedenszeiten erheblichen Gewinn 
abgeworfen hatten; dann hatte die Unsicherheit der Entwickelung des 
Zuckermarktes am Ende des Betriebsjahres 1913/14 die Fabriken 
veranlaßt, die vorhandenen Bestände niedriger anzusetzen, als sie
	        
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