Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Sulfitzellstoffe  meist  geringerer  Qualität  sind.  Gelänge ­
  es  also  für  Zellstoff  eine  Minderung  der
amerikanischen  Zölle  durchzusetzen,  so  könnte
hier  der  Export  gesteigert  werden.
In  Phantasiekartonnagen  ist  uns  Amerika
in  einfacheren  Sachen,  wo  die  maschinelle  Arbeit
eine  Rolle  spielt,  überlegen.  Zoll  und  Transport
lassen  hier  einen  Wettbewerb  ausgeschlossen  erscheinen, ­
  Würde  jedoch  eine  Minderung  des
Zolls  um  20°/ 0  stattfinden,  so  könnte  eine  Steigerung
unserer  Ausfuhr  in  feinerer  Ware  stattfinden.
Ganz  besonders  wäre  es  zu  begrüßen,  wenn
es  gelänge,  eine  Ermäßigung  für  geprägte  Pappwaren ­
  durchzusetzen.  Diese  Fabrikation  ist  in  den
Vereinigten  Staaten  erst  in  der  Entwicklung  begriffen; ­
  was  die  Amerikaner  hier  kaufen  wollen,
müssen  sie  zum  weitaus  größten  Teil  aus  Deutschland ­
  beziehen.  Die  deutsche  Ware  wird  gerne
genommen,  und  die  Ausfuhr  würde  ganz  bedeutend
steigen,  wenn  es  gelänge,  hier  eine  Reduktion  der
Zölle  zu  erlangen.
In  Betracht  kommen  vor  allem  die  sog.  Wandtaschen ­
  (Wallpockets),  die  Rückwände  für  Kalender,
Spiele  zum  Zusammensetzen  usw.  Diese  Sachen
werden  meist  in  Arbeiterkreisen  gekauft  und  müssen
infolgedessen  sehr  billig  hergestellt  werden.  Während ­
  sie  früher  anstandslos  als  manufactures  of
paper  mit  35  Prozent  vom  Wert  verzollt  wurden,
hat  man  sie  letzthin  unter  die  Position  »Lithographie ­
  prints«  gebracht,  sie  mit  einem  Zoll  von
6  Cents  per  Pfund  (65  bis  70  Prozent  vom  Wert)
belegt  und  sie  so  direkt  unverkäuflich  gemacht.
Man  hat  nun  vielfach  zu  dem  Ausweg  gegriffen,
daß  man  an  den  betreffenden  Waren  einen  Kalender ­
  angebracht  hat  und  so  wieder  den  Zollsatz
von  35  Prozent  vom  Werte  für  diese  Ware  erlangte. ­
  Dieses  Verfahren  muß  aber  natürlich  die
Herstellung  verteuern.
Unter  §  400  des  amerikanischen  Tarifs  »Lithographie ­
  prints«  fallen  eigentlich  nur  direkt  auf
feinen,  weißen  Chromokarton  gedruckte  Lithographien, ­
  während  die  geprägten  Pappwaren  aus
schwerer  ordinärer  Pappe  bestehen,  überklebt  mit
dünnem  Papier,  welches  mit  Figuren  usw.  bedruckt
ist.  Es  wäre  infolgedessen  wünschenswert,  wenn
es  gelänge,  vertragsmäßig  eine  Position  zu  schaffen,
dergemäß  ausgestanzte,  geprägte,  bronzierte  oder
bemalte  Waren  aus  Pappe,  desgleichen  Waren
aus  Pappe,  mit  lithographisch  bedrucktem  Papier
beklebt,  ausgestanzt  und  geprägt,  als  manufactures
of  paper  mit  etwa  30  Prozent  vom  Wert  verzollt
werden.
Lithographische  Erzeugnisse  (Zigarrenetiketts)
sind  mit  Zöllen  von  138  M.  (Bronzedruck)  bis
458  M.  pro  100  Kilo  (in  Blattgold)  belegt.  Diese
            
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