Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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sehen von einigen Ausnahmefällen konnte jedoch in den Bauklassen 6, 
D, E von der Stellung der Gebäude parallel zur Baufluchtlinie Abstand 
genommen werden. 
Die Benennung Bauklasse A, B usw. ist dadurch entstanden, daß 
die Verordnung zwei Bauweisen, die offene und die geschlossene, unter 
scheidet. Während man für bie geschlossene Bauweise die Klassen I und 
II gewählt hat, unterscheidet man diese in die Bauklaffen A—D, die in 
neueren Verordnungen noch um E und F vermehrt wurden. Die Vor 
schriften für die Bauklasse 0, die zuerst nur einen kleinen Teil — den 
zum Gemeindegebiet gehörenden Teil des Rittergutsparkes — dec Feld 
mark Anwendung fanden, wurden im Jahre 1907 auf die gesamte 
Gemeiudeflur übertragen, mit Ausnahme des bereits erwähnten Parkes, 
der der Bauklasse D eingereiht wurde. Der Geltungsbereich der Bau 
klasse 0 ist aber noch dahin zu präzisieren, daß die Anlage störender 
Betriebes in dem Gebiete verboten ist, welches von der Gemeindegrenze 
gegen Schöneiche, die Königliche Forst und dem von Schöneiche nach 
Wollersdorf führenden Wege umschlossen wird, d. i. der bisher zum 
größten Teil der Bebauung erschlossene Teil. Es ist demnach die An 
siedelung von Fabriken in dem deni Jndustrieort Kalkberge zu gelegenen 
Teil der Gemarkung gestattet. Durch Vorschriften ist dafür gesorgt, 
daß derartige Gebäude nicht allzu sehr von den üblichen Anforderungen 
abweichen dürfen — Bauwich bleibt bestehen, für jeden grn bebaubarer 
Fläche werden nur 4,50 cbm Baumasse und Rauminhalt gestattet, die 
Höhe darf 22 in nicht übersteigen — , infolgedessen ist denn auch noch 
kein einziges derartiges Unternehmen auf Schönebecker Gelände errichtet. 
Um hier noch kurz auf die wichtigsten Erfordernisse der Bauten 
selbst einzugehen, so hatte die Baupolizeiverordnnng für das platte Land 
in § 13 inbezug auf die dringendsten Anforderungen nur festgesetzt, daß 
für Wohnräume eine lichte Höhe von 2 x / a m nötig sei. Kellergeschosse 
durften nur daun zu Wohnungen eingerichtet werden, wenn der Fuß 
boden mindestens 30 cm über dem höchsten Stande des Grnndwasfers, 
die Decke aber wenigstens 1 m und der Fenstersturz mindestens 60 cm 
über dem Niveau der Straße liegt. Diese Maße sind jetzt etwas verschärft 
worden; es werden mindestens 2,80 m lichte Höhe für Wohnräume 
verlangt, der Fußboden muß zum wenigsten 40 cm über dein höchsten 
Grundwasserstande angelegt sein. — Erscheint diese Änderung in den 
Maßen gering, so beruht doch das Gute in der jetzt geltenden Bau 
ordnung, daß die Garantie für eine verhältnismäßig gleiche Bebauung 
gegeben ist und besonders Ausivüchse vermieden werden. 
l ) Störende Betriebe sind Anlagen, weiche starken Rauch oder Ruß, üble Ge 
rüche oder schädliche Ausdünstung oder ungewöhnliches Geräusch verursacheu.
	        
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