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sehen von einigen Ausnahmefällen konnte jedoch in den Bauklassen 6,
D, E von der Stellung der Gebäude parallel zur Baufluchtlinie Abstand
genommen werden.
Die Benennung Bauklasse A, B usw. ist dadurch entstanden, daß
die Verordnung zwei Bauweisen, die offene und die geschlossene, unter
scheidet. Während man für bie geschlossene Bauweise die Klassen I und
II gewählt hat, unterscheidet man diese in die Bauklaffen A—D, die in
neueren Verordnungen noch um E und F vermehrt wurden. Die Vor
schriften für die Bauklasse 0, die zuerst nur einen kleinen Teil — den
zum Gemeindegebiet gehörenden Teil des Rittergutsparkes — dec Feld
mark Anwendung fanden, wurden im Jahre 1907 auf die gesamte
Gemeiudeflur übertragen, mit Ausnahme des bereits erwähnten Parkes,
der der Bauklasse D eingereiht wurde. Der Geltungsbereich der Bau
klasse 0 ist aber noch dahin zu präzisieren, daß die Anlage störender
Betriebes in dem Gebiete verboten ist, welches von der Gemeindegrenze
gegen Schöneiche, die Königliche Forst und dem von Schöneiche nach
Wollersdorf führenden Wege umschlossen wird, d. i. der bisher zum
größten Teil der Bebauung erschlossene Teil. Es ist demnach die An
siedelung von Fabriken in dem deni Jndustrieort Kalkberge zu gelegenen
Teil der Gemarkung gestattet. Durch Vorschriften ist dafür gesorgt,
daß derartige Gebäude nicht allzu sehr von den üblichen Anforderungen
abweichen dürfen — Bauwich bleibt bestehen, für jeden grn bebaubarer
Fläche werden nur 4,50 cbm Baumasse und Rauminhalt gestattet, die
Höhe darf 22 in nicht übersteigen — , infolgedessen ist denn auch noch
kein einziges derartiges Unternehmen auf Schönebecker Gelände errichtet.
Um hier noch kurz auf die wichtigsten Erfordernisse der Bauten
selbst einzugehen, so hatte die Baupolizeiverordnnng für das platte Land
in § 13 inbezug auf die dringendsten Anforderungen nur festgesetzt, daß
für Wohnräume eine lichte Höhe von 2 x / a m nötig sei. Kellergeschosse
durften nur daun zu Wohnungen eingerichtet werden, wenn der Fuß
boden mindestens 30 cm über dem höchsten Stande des Grnndwasfers,
die Decke aber wenigstens 1 m und der Fenstersturz mindestens 60 cm
über dem Niveau der Straße liegt. Diese Maße sind jetzt etwas verschärft
worden; es werden mindestens 2,80 m lichte Höhe für Wohnräume
verlangt, der Fußboden muß zum wenigsten 40 cm über dein höchsten
Grundwasserstande angelegt sein. — Erscheint diese Änderung in den
Maßen gering, so beruht doch das Gute in der jetzt geltenden Bau
ordnung, daß die Garantie für eine verhältnismäßig gleiche Bebauung
gegeben ist und besonders Ausivüchse vermieden werden.
l ) Störende Betriebe sind Anlagen, weiche starken Rauch oder Ruß, üble Ge
rüche oder schädliche Ausdünstung oder ungewöhnliches Geräusch verursacheu.