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Sollte die Schnellbahn wider Erwarten nicht zur Ausführung
kommen, so bleibt das für die allgemeine Aufteiluug und ihre Kosten
ohne jeden Belang. Jedenfalls ist vorausschauend auch für diese Möglichkeit
Sorge getragen. Als Breite dieser Bahnstraße würden auf Grund
sachverständigen Gutachtens 26 in für einen zweispurigen Betrieb genügen.
Die Abtretung einer Straße von 26 in Breite kann aber noch
bei Bestehen eines Ortsstatnts nach § 15 des Gesetzes vom 2. 7. 1875
von den betreffenden Anliegern gefordert werden.
Die Hauptverkehrsstraßen wurden im großen Zuge festgelegt, um
innerhalb desselben ruhige Wohnquartiere zu erhalten, für die meist ganz
geringe Straßenbreiten genügen. In den einzelnen Quartieren wurde
eine Anzahl Sport- und Spielplätze vorgesehen und zwar der Kostenersparnis
an Straßenbau halber auf Hinterland ooer an kleinen Nebenstraßen.
Von sog. Schmuckplätzen, welche bei Anlage von Bebauungsplänen
meist vorgesehen waren (mit Ausnahme des oben als minderwertig
gekennzeichneten Planes) wurde Abstand genommen, da meist
die Fläche des umschließenden Straßenpflasters größer ist, als die eigentliche
Grünfläche.
Das Straßennetz ist so geführt, daß mit einem Minimum von
Straßen und Straßenbrciten auszukommen ist, im Gegensatz zur bisherigen
Aufschließungsmethode, bei welcher fast jede zweite oder dritte
Querstraße überflüssig war. Denn das gesunde Verhältnis eines Baublocks
ist nach Jansen, deni Sieger aus dem Wettbewerb Groß-Berlin
1:3 oder 1:4, nicht, wie die alten Bebauungspläne hiesiger Unternehmer,
ebenso wie in den anderen Vororten Berlins angewendet, 1:2
oder 1:1. Es entsteht durch letzteres Mißverhältnis eine unnütze Verteuerung
der Erschließung.
Die durch diese Reduzierung von Straßenanlagen, Ersparnis an
Straßenbreite entstandene Kostenersparnis wurde verwertet zur Anlage
von Grünflächen. Diese sind möglichst zusammenhängend, meist ans
billigem Hinterland und an vorhandene Erhebungen usw. anschließend angeordnet,
und zwar radikal von der alten Dorflage aus längs der nördlichen
Grenze und in nordöstlicher Richtung, endend im Norden und
Süden in die dortigen Waldungen.
Die die Grünstreifen begrenzenden Baublocks sind so geschnitten,
daß sie nur einseitig bebaut werden. Da die offene Bauweise vorgesehen
ist, sind Nebengebäude mit häßlichen Brandgiebeln prinzipiell
ausgeschlossen, besonders an den Grünflächen, von denen sämtliche Gebäude
genügend abzurücken sind. Das den Westen begrenzende Fließ soll im
Norden wie im Süden zu einem Teich erweitert werden, um der Kolonie
einen kleinen Ersatz für die den Nachbargemeinden eigentümlichen Seen.
zu geben. Die Banblocks erhalten durchschnittlich eine Breite von 100 m,