Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Sollte  die  Schnellbahn  wider  Erwarten  nicht  zur  Ausführung
kommen,  so  bleibt  das  für  die  allgemeine  Aufteiluug  und  ihre  Kosten
ohne  jeden  Belang.  Jedenfalls  ist  vorausschauend  auch  für  diese  Möglichkeit ­
  Sorge  getragen.  Als  Breite  dieser  Bahnstraße  würden  auf  Grund
sachverständigen  Gutachtens  26  in  für  einen  zweispurigen  Betrieb  genügen. ­
  Die  Abtretung  einer  Straße  von  26  in  Breite  kann  aber  noch
bei  Bestehen  eines  Ortsstatnts  nach  §  15  des  Gesetzes  vom  2.  7.  1875
von  den  betreffenden  Anliegern  gefordert  werden.
Die  Hauptverkehrsstraßen  wurden  im  großen  Zuge  festgelegt,  um
innerhalb  desselben  ruhige  Wohnquartiere  zu  erhalten,  für  die  meist  ganz
geringe  Straßenbreiten  genügen.  In  den  einzelnen  Quartieren  wurde
eine  Anzahl  Sport-  und  Spielplätze  vorgesehen  und  zwar  der  Kostenersparnis ­
  an  Straßenbau  halber  auf  Hinterland  ooer  an  kleinen  Nebenstraßen. ­
  Von  sog.  Schmuckplätzen,  welche  bei  Anlage  von  Bebauungsplänen ­
  meist  vorgesehen  waren  (mit  Ausnahme  des  oben  als  minderwertig ­
  gekennzeichneten  Planes)  wurde  Abstand  genommen,  da  meist
die  Fläche  des  umschließenden  Straßenpflasters  größer  ist,  als  die  eigentliche ­
  Grünfläche.
Das  Straßennetz  ist  so  geführt,  daß  mit  einem  Minimum  von
Straßen  und  Straßenbrciten  auszukommen  ist,  im  Gegensatz  zur  bisherigen ­
  Aufschließungsmethode,  bei  welcher  fast  jede  zweite  oder  dritte
Querstraße  überflüssig  war.  Denn  das  gesunde  Verhältnis  eines  Baublocks ­
  ist  nach  Jansen,  deni  Sieger  aus  dem  Wettbewerb  Groß-Berlin
1:3  oder  1:4,  nicht,  wie  die  alten  Bebauungspläne  hiesiger  Unternehmer, ­
  ebenso  wie  in  den  anderen  Vororten  Berlins  angewendet,  1:2
oder  1:1.  Es  entsteht  durch  letzteres  Mißverhältnis  eine  unnütze  Verteuerung ­
  der  Erschließung.
Die  durch  diese  Reduzierung  von  Straßenanlagen,  Ersparnis  an
Straßenbreite  entstandene  Kostenersparnis  wurde  verwertet  zur  Anlage
von  Grünflächen.  Diese  sind  möglichst  zusammenhängend,  meist  ans
billigem  Hinterland  und  an  vorhandene  Erhebungen  usw.  anschließend  angeordnet, ­
  und  zwar  radikal  von  der  alten  Dorflage  aus  längs  der  nördlichen ­
  Grenze  und  in  nordöstlicher  Richtung,  endend  im  Norden  und
Süden  in  die  dortigen  Waldungen.
Die  die  Grünstreifen  begrenzenden  Baublocks  sind  so  geschnitten,
daß  sie  nur  einseitig  bebaut  werden.  Da  die  offene  Bauweise  vorgesehen ­
  ist,  sind  Nebengebäude  mit  häßlichen  Brandgiebeln  prinzipiell
ausgeschlossen,  besonders  an  den  Grünflächen,  von  denen  sämtliche  Gebäude
genügend  abzurücken  sind.  Das  den  Westen  begrenzende  Fließ  soll  im
Norden  wie  im  Süden  zu  einem  Teich  erweitert  werden,  um  der  Kolonie
einen  kleinen  Ersatz  für  die  den  Nachbargemeinden  eigentümlichen  Seen.
zu  geben.  Die  Banblocks  erhalten  durchschnittlich  eine  Breite  von  100  m,
            
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