Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

84

Antrag  die  Gemeinde  zur  Reinigung  auf  Kosten  der  Grundbesitzer.
Von  der  Verpflichtung  der  Anlieger  zur  eigentlichen  Straßenreinigung,
nahm  die  Gemeinde  deshalb  Abstand,  weil  sie  der  Ansicht  war,  daß.
eine  geregelte  Straßenreiuigung  auf  die  Dauer  doch  nur  von  der  Gemeinde ­
  gewährleistet  werden  kann;  ferner  leitete  sie  der  Gesichtspunkt,,
daß  die  Sauberkeit  der  Straßen  nicht  nur  den  Hausbesitzern,  sondern
der  Gesamtheit  zugute  kommt,  diese  also  auch  die  Kosten  aufzubringen ­
  habe.
Durch  dieses  Ortsstatut  werden  der  Gemeinde  für  die  Straßenreinigung ­
  vou  Jahr  zu  Jahr  größere  Opfer  auferlegt  werden,  doch  sind
die  Aufwendungen  bisher  unbedeutend  gewesen.
Die  Etats  bis  1901  weisen  keine  Beträge  aus,  erst  die  Rechnungen
von  1902  ab  zeigen  folgende  Ausgaben:

Jahr

Ausgaben  in  «F

Quelle

1902

138,67

Rechnung

1903

328,38

„

1901

215,75

„

1905

216,85

1906

30,65

1907

420,08

„

1908

184,02

1909

303,—

1910

1099,53

1911

623,18

„

Trotz  größter  Unregelmäßigkeit  der  Höhe  der  Aufwendungen,  die
sich  nach.  den  Witterungsverhältnissen  des  Jahres  richteten,  läßt  sich
eine  Steigerung  in  den  letzten  Jahren  nicht  verkennen.  Die  Zahlen
des  Jahres  1910  erklären  sich  aus  der  Anschaffung  zweier  Schneepfliige
und  den  Kosten,  die  mit  einem  strengen  Winter  mit  starkem  Schneefall
verbunden  sind.
In  ähnlicher  Entwicklung  befindet  sich  das  Abfuhrwesen;  während
sich  bei  den  ländlichen  Verhältnissen  des  alten  Dorfes  Mißstände  irgend
welcher  Art  nicht  herausgestellt  hatten,  traten  diese  nach  Gründung  der
Kolonie  Fichtenau  auf.  Bald  wurden  Klagen  laut,  daß  manche  Baustellen ­
  als  Abladeplätze  für  Bauschutt,  Müll  und  andere  Abfälle  benutzt
wurden,  ohne  daß  man  diese  Rückstände  vorschriftsmäßig  eingrub.  Da
wegen  Größe  des  Bezirks  die  Polizei  nur  niangelhaft  wirken  kann,
Anzeigen  auch  immer  nicht  streng  genug  geahndet  wurden,  bildete  sich
ein  großer  Übelstand  heraus.
Als  daun  mit  Zunahme  der  Bebauung  mit  Recht  geltend  gemacht
wurde,  daß  es  vor  allem  Pflicht  der  Gemeinde  sei,  für  einen  Müllabladeplatz ­
  zu  sorgen,  bestimmte  man  als  solchen  die  Aaskute.  Von
hier  wurde  die  Müllablage  später  nach  dem  Schulzendienstland,  das
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.