Full text : Die englische Gefahr für die weltwirtschaftliche Zukunft des Deutschen Reiches

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—  Ein  Fall  aus  Nigeria  —

bekommen.  Haben  wir  diese  dann  endlich  frei,  so  dürfen
wir  sie  immer  noch  nicht  verkaufen,  wir  müssen  erst  bei  dem
Niederländischen  Übersee-Trust  anfragen,  ob  sie  mit  unserem ­
  Käufer  einverstanden  ist;  vor  allem  beim  Kakao
wird  aber  augenblicklich  kein  einziger  Käufer  für  gut  befunden." ­

Alle  diese  Maßnahmen  und  die  gesamte  Unterwerfung
der  Neutralen  unter  die  englische  Wirtschaftsgewalt  hat
England  nur  dadurch  verwirklichen  können,  daß  es  durch
feine  Macht  zur  See  einen  Druck  auf  jene  kleineren  neutralen ­
  Länder  üben  konnte.  Unter  offener  oder  versteckter
Androhung  der  Sperrung  von  Nahrungsmittel-  und  Rohstoffzufuhren ­
  wurden  die  neutralen  Länder,  soweit  sie  nicht
wie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  von  vornherein
englandfreundliche  Veranlagung  zeigten,  in  den  Kampf
gegen  den  deutschen  Handel  gezwungen.
Es  ist  ohne  weiteres  klar,  daß  diese  Verhältnisse,  für
deren  Wirkung  auf  das  deutsche  Erwerbsleben  im  Auslande ­
  nach  dem  Kriege  noch  manches  jetzt  aus  Furcht  vor
unseren  Feinden  unterdrückte  Zeugnis  hinzukommen
wird/)  einen  weittragenden  Schatten  auf  unsere  zukünftige
*)  Unter  der  Überschrift  „Englische  Räuberei  in  Nigeria"  brachte
die  Kölnische  Zeitung  (erste  Morgen-Ausgabe)  vom  10.  August  1916
folgende  Mitteilung:  „Wie  bekannt,  hat  die  englische  Regierung  in
Nigeria  den  zwangsweisen  Verkauf  sämtlichen  deutschen  und  österreichischen ­
  Privateigentums  in  dieser  britischen  Kolonie  angeordnet.
Das  Hamburger  Fremdenblatt  veröffentlicht  jetzt  den  Wortlaut  der
diesen  Raub  aussprechenden  Bekanntmachung  in  Lagos:
Verkauf  von  freiem  Grundbesitz  und  Pachtgütern,  Kundenlisten
  (good-will)  und  Schutzmarken  von  Firmen  feindlicher  Länder ­
  in  Nigeria:  Auf  Anordnung  des  Obergerichts  wird  die  Regelung ­
  des  Verkaufs  jeden  freien  Grundbesitzes  und  Pachtgntes
von  Firmen  feindlicher  Länder  in  Nigeria  vorgenommen  mit
Einschluh  von  Ländereien,  Häusern,  Werkstätten,  Läden,  Warenhäusern, ­
  Lagerhäusern,  Werften,  Landungsplätzen  und  allen  an-
            
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