Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

3.  Reichskrankenversicherung.
Von
Dr.  Hermann  ^Halbach-Effen  a.  d.  Ruhr.
Einleitung.
Der  volkstümlichste  Zweig  der  deutschen  Reichsversicherung  wie  der
sozialen  Versicherung  überhaupt  ist  die  Krankenversicherung.  Jedem
Versicherten  kommen  in  mehr  oder  weniger  langen  Zeitabschnitten  die
Vorteile  der  Krankenversicherung  zugute.  Noch  mehr  inacht  sich  dies  bemerkbar, ­
  wenn,  wie  es  in  der  Praxis  immer  mehr  geschieht,  die  Krankenkassen ­
  ihre  Fürsorge  in  ihren  Satzungen  auch  auf  die  Familienangehörigen
der  Versicherten  erstrecken.  Bei  den  anderen  Versicherungsarten,  namentlich
bei  den  Rentenversicherungen,  tritt  der  Zusammenhang  zwischen  Versicherung ­
  und  Leistung  nicht  so  ständig  und  unmittelbar  in  die  Erscheinung. ­

Die  deutsche  Krankenversicherung  hat  sich  als  äußerst  segensreich
erwiesen.  Sie  hat  wesentlich  dazu  beigetragen,  daß  sich  die  Volksgesundheit ­
  gehoben  und  die  Sterblichkeit  verringert  hat  zum  Vorteil  des
Gesamtwohls.  Während  vor  der  Krankenversicherung  Krankheiten  des
Arbeiters  und  von  Personen  in  ähnlicher  Lebensstellung  oder  in  deren
Familien  häufig  auch  wirtschaftliche  Notlagen  zur  Folge  hatten,  ist  diese
Gefahr  durch  die  Krankenversicherung  ganz  wesentlich  beschränkt  und  überhaupt ­
  diesen  Bevölkerungsschichten  erleichtert  worden,  über  solche  Zeiten
ohne  besondere  Schädigungen  für  Gegenwart  und  Zukunft  hinwegzukommen.
Kreis  der  Versicherten.
Nach  dem  Krankenvcrsicherungsgesetz  unterliegen  im  allgemeinen
der  Versicherungspflicht  alle  in  gewerblichen  und  Handelsbetrieben  beschäftigten ­
  Personen  ohne  Rücksicht  auf  die  Größe  des  Betriebes,  ohne
Rücksicht  aus  Alter  und  Geschlecht.  Grundsätzlich  ist  also  die  Versicherung
            
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