Die Organisation des britischen Weltreichs.
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auf den kolonialen Märkten eine Vorzugsstellung bzw. ein Monopol
gewährt; umgekehrt war den kolonialen Produkten eine gleiche Begünstigung
im Mutterlande eingeräumt worden. Der Schiffahrtsverkehr
zwischen Mutterland und Kolonien war auf mutterländische
Schiffe beschränkt; die Kolonien durften bestimmte Waren nicht nach
fremden Ländern ausführen; die Entwicklung bestimmter Industrien
war ihnen im Interesse des Mutterlandes untersagt. So wurden die
Finanzkräfte der Kolonien beschränkt und die Entwicklung ihrer
Hilfsquellen aufgehalten. Eine derartige Politik wäre Kolonien mit
Selbstregierung gegenüber auf die Dauer nicht durchführbar gewesen.
Ehe sich das System der Selbstregierung voll eingelebt hatte, war
indes die Schutzzollpolitik des Mutterlandes, auf der die Vorzugszölle
beruhten, abgeschafft worden. Bis 1860 bestanden zwar noch
Vorzugszölle für kolonialen Zucker und koloniales Holz, der prinzipielle
Übergang zum Freihandel war aber bereits von 1846 an erfolgt.
Die Kolonien erhielten — gegen ihren Willen — das Recht,
ihre eigenen Zolltarife selbständig zu gestalten. Sie durften (1854)
nicht nur gegen fremde Staaten, sondern auch gegen das Mutterland
nach Belieben Zölle erheben, unter Ausschluß jeder Vorzugsbehandlung.
Nur im Falle der Nachbarschaft wurde eine gegenseitige
Zollbegünstigung gestattet. Es ist oft betont worden, daß
die Einführung des Freihandels in England die Entwicklung der
kolonialen Selbständigkeit beschleunigt und damit den Zusammenhang
mit dem Mutterlande vermindert habe, weil die Aufhebung
der Vorzugsbehandlung im Mutterlande die Kolonien auf den Weg
zollpolitischer Selbständigkeit gedrängt habe. Diese Auffassung ist
bei oberflächlicher Betrachtung scheinbar richtig. Sie vergißt aber,
daß die Grundlagen der kolonialen Selbständigkeit längst gelegt
waren, und daß die weitere Entwicklung nicht an einer bestimmten
Stelle haltmachen konnte. Da die Kolonien nicht Gliedstaaten eines
Bundesstaates waren, mußten sie ein selbständiges Finanzsystem verlangen.
Es ist nicht denkbar, daß sie sich dauernd mit einer halb
abhängigen Stellung zufrieden gegeben hätten, die ihnen zwar
theoretische Selbständigkeit gewährt, die Mittel zur Behauptung
derselben aber verweigert und die Entwicklung ihres wirtschaftlichen
Aufbaus verlangsamt hätte. Das wäre nur möglich gewesen,
wenn sie dauernd mit der Aufgabe zufrieden gewesen wären, das
Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft. 6