Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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s|  Überwachung  üerjengen  Kuhhaltcr,  welche  zur  Milch-  oder
-lieferung  an  eine  Molkerei  verpflichtet  sind,  derart,  daß  die
te  Milch,  nach  Abzug  des  Bedarfs  für  den  eigenen  Haushalt
Zur  Ablieferung  gelangt.  Dabei  ist  auf  die  Verwendung
ijer  und  einwandfreier  Gefäße  zu  achten.
Überwachung,  daß  ein  Verfüttern  von  Vollmilch  an  Kälber
Schweine,  die  über  sechs  Wochen  alt  sind,  nicht  stattfindet,
r  ist  es  zur  Hebung  der  Butterversorgung  dringend  erwünscht,
ine  Einschränkung  der  Vollmilchverfütterung  an  Zuchtkälber
-  Weise  stattfindet,  daß  sie  etwa  nach  zwei  bis  drei  Wochen
Zusatz  von  Magermilch  erhalten.
•  Überwachung  der  Butter-Verkaufs-  und  -Sammelstellen
--  daß  pie  Ablieferungen  von  Butter  iu  ordnungsmäßiger,
cer  und  ungestörter  Weise  vor  sich  gehen,  namentlich  darin,
ie  mit  diesen  Stellen  beauftragten  Personen  ihre  Pflicht  auch
über  den  Abnehmern  erfüllen.
!•  Überwachung,  daß  seitens  der  Selbstversorger  und  Verngsberechtigten
  nicht  mehr  Voll-  und  Magermilch  in  Very,
  genommen  wird,  als  zur  menschlichen  Nahrung  unbedingt
ist,  und  daß  sich  der  Verbrauch  streng  nach  der  Anordnung
den  Verkehr  und  Verbrauch  von  Milch  und  deren  Erzeugnissen
!f!>er  Kreis  Herford  stellt  die  Aufgaben  der  lairdwirtschaft-Kommissionen
  und  der  Bezirksleiter  folgendermaßen  dar:
Bezirksleitcr  sind  für  die  ordnungsmäßige  Bewirtschaftung
-Men  unterstellten  Betriebe  verantwortlich.  Sie  haben  deshalb
wirtschaftliche  und  vaterländische  Aufgaben  zu  erfüllen.  Wie
w  sie  diesen  für  die  Frühjahrsbestellung  gerecht
:n?
Verfahren.  Die  Bezirkslciter  haben  sämtliche  ihnen  überben ­
  Betriebe  bis  zum  16.  Februar  selbst  durchzugehen,  um
\ l  überzeugen,  ob  und  in  welcher  Weise  ein  Eingreifen  ihrcr---nötig
  ist.  Um  ein  Handinhandarbeiten  der  Bezirksleiter  zu
glichen,  müssen  sie  nach  Bedarf,  mindestens  im  Anschluß  an
Gemeindeversammlung,  unter  dem  Vorsitz  des  Gemeindechers
  zusammentreten  und  über  die  in  der  Gemeinde  zu
nden  Maßnahmen  beschließen.
3  i  e  l.  Das  Ziel  der  Bezirksleiter  muß  sein,  daß  in  dem  ihnen
viesenen  Bezirke  die  Frühjahrsbestellung  unter  allen  Um-°en
  sichergestellt  wird.
ll  u  f  g  a  b  e  n.  Die  erste  Aufgabe  ist,  für  jeden  landwirtschaft-■
  Betrieb  zu  ermitteln,  ob  und  wie  die  Frühjahrsbestellung
            
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