Full text: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

2. Überwachung derjengen Kuhhaltcr, welche zur Milch- oder 
Sahnelieferung an eine Molkerei verpflichtet sind, derart/ das; die 
gesamte Milch, nach Abzug des Bedarfs für den eigenen Haushalt 
auch zur Ablieferung gelangt. Dabei ist auf die Verwendung 
sauberer und einwandfreier Gefäße zu achten. 
3. Überwachung, daß ein Verfüttern von Vollmilch an Kälber 
und Schweine, die über sechs Wochen alt sind, nicht stattfindet. 
Ferner ist es zur Hebung der Butterversorgung dringend erwünscht, 
daß eine Einschränkung der Vollmilchverfütterung an Zuchtkälber 
in der Weise stattfindet, daß sie etwa nach zwei bis drei Wochen 
einen Zusatz von Magermilch erhalten. 
4. Überwachung der Butter-Verkaufs- und -Sammelstellen 
derart, daß die Ablieferungen von Butter in ordnungsmäßiger, 
sauberer und ungestörter Weise vor sich gehen, namentlich darin, 
daß die mit diesen Stellen beauftragten Personen ihre Pflicht auch 
gegenüber den Abnehmern erfüllen. 
5. Überwachung, daß seitens der Selbstversorger und Ver 
sorgungsberechtigten nicht mehr Voll- und Magermilch in Ver 
brauch genommen wird, als zur menschlichen Nahrung unbedingt 
nötig ist, und daß sich der Verbrauch streng nach der Anordnung 
über den Verkehr und Verbrauch von Milch und deren Erzeugnissen 
richtet." 
Der Kreis Herford stellt die Aufgaben der landwirtschaft 
lichen Kommissionen und der Bezirksleiter folgendermaßen dar: 
„Die Bezirksleitcr sind für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung 
der ihnen unterstellten Betriebe verantwortlich. Sie haben deshalb 
hohe wirtschaftliche und vaterländische Aufgaben zu erfüllen. Wie 
können sie diesen für die Frühjahrsbestellung gerecht 
werden? 
Verfahren. Die Bezirksleiter haben sämtliche ihnen über 
wiesenen Betriebe bis zum 16. Februar selbst durchzugehen, um 
sich zu überzeugen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen ihrer 
seits nötig ist. Um ein Handinhandar'beiten der Bezirksleiter zu 
ermöglichen, müssen sie nach Bedarf, mindestens im Anschluß an 
jede Gemeindeversammlung, unter dem Vorsitz des Gemeinde 
vorstehers zusammentreten und über die in der Gemeinde zu 
treffenden Maßnahmen beschließen. 
Ziel. Das Ziel der Bezirksleiter mich sein, daß in dem ihnen 
zugewiesenen Bezirke die Frühjahrsbestellung unter allen Um 
ständen sichergestellt wird. 
Aufgaben. Die erste Aufgabe ist, für jeden landwirtschaft 
lichen Betrieb zu ermitteln, ob und wie die Frühjahrsbestellung
	        
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