2. Überwachung derjengen Kuhhaltcr, welche zur Milch- oder
Sahnelieferung an eine Molkerei verpflichtet sind, derart/ das; die
gesamte Milch, nach Abzug des Bedarfs für den eigenen Haushalt
auch zur Ablieferung gelangt. Dabei ist auf die Verwendung
sauberer und einwandfreier Gefäße zu achten.
3. Überwachung, daß ein Verfüttern von Vollmilch an Kälber
und Schweine, die über sechs Wochen alt sind, nicht stattfindet.
Ferner ist es zur Hebung der Butterversorgung dringend erwünscht,
daß eine Einschränkung der Vollmilchverfütterung an Zuchtkälber
in der Weise stattfindet, daß sie etwa nach zwei bis drei Wochen
einen Zusatz von Magermilch erhalten.
4. Überwachung der Butter-Verkaufs- und -Sammelstellen
derart, daß die Ablieferungen von Butter in ordnungsmäßiger,
sauberer und ungestörter Weise vor sich gehen, namentlich darin,
daß die mit diesen Stellen beauftragten Personen ihre Pflicht auch
gegenüber den Abnehmern erfüllen.
5. Überwachung, daß seitens der Selbstversorger und Ver
sorgungsberechtigten nicht mehr Voll- und Magermilch in Ver
brauch genommen wird, als zur menschlichen Nahrung unbedingt
nötig ist, und daß sich der Verbrauch streng nach der Anordnung
über den Verkehr und Verbrauch von Milch und deren Erzeugnissen
richtet."
Der Kreis Herford stellt die Aufgaben der landwirtschaft
lichen Kommissionen und der Bezirksleiter folgendermaßen dar:
„Die Bezirksleitcr sind für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung
der ihnen unterstellten Betriebe verantwortlich. Sie haben deshalb
hohe wirtschaftliche und vaterländische Aufgaben zu erfüllen. Wie
können sie diesen für die Frühjahrsbestellung gerecht
werden?
Verfahren. Die Bezirksleiter haben sämtliche ihnen über
wiesenen Betriebe bis zum 16. Februar selbst durchzugehen, um
sich zu überzeugen, ob und in welcher Weise ein Eingreifen ihrer
seits nötig ist. Um ein Handinhandar'beiten der Bezirksleiter zu
ermöglichen, müssen sie nach Bedarf, mindestens im Anschluß an
jede Gemeindeversammlung, unter dem Vorsitz des Gemeinde
vorstehers zusammentreten und über die in der Gemeinde zu
treffenden Maßnahmen beschließen.
Ziel. Das Ziel der Bezirksleiter mich sein, daß in dem ihnen
zugewiesenen Bezirke die Frühjahrsbestellung unter allen Um
ständen sichergestellt wird.
Aufgaben. Die erste Aufgabe ist, für jeden landwirtschaft
lichen Betrieb zu ermitteln, ob und wie die Frühjahrsbestellung