Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

:) I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. 
lage (1878) erwähnt werden. Roscher zählt die Beispiele auf, 
die die vorhin genannten Autoren geltend gemacht hatten, so 
die aus Schottland, Irland, Asien, Amerika, fügt auch noch 
mehrere hinzu. . Von den Siegenschen Haubergen bemertt er: 
sie seien „ein besonders wohlerhaltenes Analogon der alten 
Feldgemeinschaft". Besondere Rüctksicht schenkt er dem russischen 
„Mir“. Der „Mir“, eine ausgebildete Feldgemeinschaft der 
Bauern mit periodischer Verteilung des Ackerlandes, war von 
dem westfälischen Freiherrn v. Haxthausen für die Wisssenschaft 
entdeckt worden (in seinen „Studien über die inneren Zustände 
Rußlands“ 1847.—91852). Das Gemeineigentum der rusßsischen 
Dorfgemeinde am Ackerlande wurde dann viel besprochen und von 
den Slavophilen sehr gefeiert. Für die Rekonstruktion der alten 
deutschen Verhältnisse ist der „Mir“ wohl zuerst von Roscher 
herangezogen worden. 
Aus seinen Einzelbeobachtungen zieht Roscher das allge- 
meine Resultat: „Sehr viele Nationen haben ihren Ackerbau 
mit einer Einrichtung begonnen, die man füglich als Feld- 
gemeinschast bezeichnen kann." 
Wie manjieht, spricht Roscher nur von ,sehr vielen“ Nationen. 
Einige Jahre vorher war aber der Engländer Henry Maine 
zu einem kühneren Urteil vorgegangen. In seiner Schrist 
Village-Communities in the Rast and West (1872) vermehrte 
er die bekannten Beispiele von Gemeineigentum namentlich 
durch Fälle aus Indien. Er hatte, bevor er in England eine 
Professur erhielt, eine amtliche Stellung in Indien betkleidet 
und war erstaunt gewesen, am Fuße des Himalaja und an den 
Ufern des Ganges Einrichtungen wiederzufinden, welche ihm 
denen des alten Germanien ähnlich zu sein schienen. Gerade 
mit Rücksicht auf diese Beobachtungen redete er der vergleichen- 
den Rechtswissenschaft das Wort, die ebenso wie die vergleichende 
Sprachwissenschaft den Urzustand feststellen solle. 
In einem zweiten Werk, Lectures on the early history 
ot institutions (1875), glaubte er das Resultat der vergleichenden 
Rechtswissenschaft schon konstatieren zu können. Er sagt hier 
(S. 1): The collective ownership ok the soil by groups of men 
I
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.