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Das Cleanngliouse.
dem Ijiiterschied der Selbstkosten bei Verwendung
oder bedeckter Wagen, sowie bei Verwendung bedeckter Wagei^
Die DiiTereuz der odei' otfeiier Wagen mit Decken. Die oben ausgesprochene
offenc Wagen. Aiisicnt'), class (liG Kosteii (1er Ueckoii keinesw08‘S
geiinger seien als die Differenz des Preises füi'
deckte und offene Wagen, wird also in England
vollstcindig getlieilt, und der Mehrbetrag, welchen
man für einen bedeckten Wagen angemessen er* **)
achtet d. h. 4,7 Markpf. pro deutsche Meile ist noch
geiingei als der im deutschen Wagenraumtarif, hei
Hergabe eines offenen Wagens mit einer Decke, ini’
die letztere erhobene Zuschlag*), nämlich 1,5 Mark
für 25 Meilen d. h. pro Meile 6 Markpfennige.
lüi Wagen mit Steinkohlen, Grus, Asche, Coaks, sourie
mit beschädigten andern Wagen beladen, wird keine Miethe
gezahlt, für Magen, welche zum Transport schwerer Gegen-
Stände besonders construirt sind — von 15 Tons = 15000
Kilogramm Tragfähigkeit und mehr — beträgt die Miethe
1-4 d. per mUe - 0,40-1,60 Mark pro deutsche Meile.
Die Verzögerungsgebühr beträgt pro Tag für
Personenwagen 1. Classe, und gemischte mitl. Classe 10 Mai’k,
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3. Classe und andere Fahrzeuge des Personenzug
verkehrs .... r
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für Güter und Viehwagen .... 3 „
für Decken den ersten Tag 0,5 nachher 1 Mark pro W
doch nicht für mehr als 60 Tage.
Wagen mit Erzen, Kohlen, Asche, Grus, Steinkohlen,
Coaks fur Privatempfänger, Eisenstein, Kalk, Kalkstein nnd
einigen ähnlichen Artikeln beladen, sind von VerzogerungS'
gebühr frei, lur die Privatwagen zahlen sich die Eisen
bahnen weder Miethe noch Verzögerungsgebühr, und sie werden
überhaupt gar nicht mit rapportirt.
Verzögerungs
gebühr.
*) Vergl. S. 112.
**) Vergl. S. 1!3.