C. II. Abschnitt. D. sonstigen, namentl. d. sozialökonomischen Grundlagen usw. 323
vor Augen halten, so werden wir alsbald gewahr, wie oft finanzielle
Maßregeln im Interesse der Landwirtschaft, der Industrie, des
Handels, des Verkehrs, der Einkommens- und Vermögensverteilung,
der Sozialpolitik gewünscht werden. Umgekehrt wie notwendig ist
es, bei der Besteuerung die Verhältnisse der Produktion, der Kon
sumtion, der Einkommensverteilung vor Augen zu halten. In die
weitere Untersuchung dieser Zusammenhänge kann aber die Finanz
wissenschaft ebensowenig eingehen, wie an einer früheren Stelle
nachgewiesen wurde, daß sie auch in die Untersuchung dessen nicht
eingeht, welche Summen auf die innere Verwaltung, auf Justiz
wesen usw. verwendet werden sollen. So wie diese Fragen haupt
sächlich in das Gebiet der Verwaltungslehre gehören, so ist die
Frage, was ein Produktionszweig hinsichtlich der Besteuerung be
anspruchen darf, durch die Volkswirtschaftslehre zu lösen, müßte
ja sonst die Finanzwissenschaft das ganze Zollwesen, Agrarpolitik
usw. behandeln. Die Probleme dieser Nebenbeziehungen sind mög
lichst unabhängig von der Finanzwissenschaft zu behandeln.
2. Noch weit mehr als eine Erscheinung des politischen Lebens
des Staates, ist die Besteuerung also eine wichtige Erscheinung des
volkswirtschaftlichen Lebens. Darum besitzen die volkswirtschaft
lichen Kategorien auch in der Finanzwissenschaft große Bedeutung.
Wir wollen hier nur kurz auf den Einfluß der volkswirtschaftlichen
Organisation auf verschiedenen Stufen der Entwicklung hinweisen.
Auf den Einfluß der volkswirtschaftlichen Organisation sind jene
Unterschiede im Steuerwesen zurückzuführen, die sich zeigen, je
nachdem sich ein Volk auf der Stufe der Viehzucht, der Bodenkultur,
der Industrie und namentlich der Massenproduktion befindet, mit
welcher Entwicklung zum Teil der Fortschritt von primitiven Ver
kehrszuständen bis zu dem vollkommenen Verkehrssystem der Neu
zeit zusammenhängt; desgleichen hängt mit dieser Entwicklung die
graduelle Durchführung der Arbeitsteilung zusammen, um so mehr
als die Beschränkung der Staatstätigkeit auf die rein staatlichen
Aufgaben und die Überlassung aller wirtschaftlichen Tätigkeit an
die Privatwirtschaft gleichfalls eine Erscheinungsform der Arbeits
teilung ist. Von besonderer Wichtigkeit ist der Unterschied von
Naturalwirtschaft, Geldwirtschaft und Kreditwirtschaft, nachdem
insbesondere die Geldwirtschaft es ist, welche einerseits die Vor
aussetzungen für die vollständigere Entwicklung des Steuerwesens
schafft, andererseits durch Erweiterung und Umgestaltung der
Staatstätigkeit dasselbe notwendig macht.
Von großer Wichtigkeit ist auch das gegenseitige Verhältnis
von privater und öffentlicher Wirtschaft, insbesondere die Verteilung
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