Full text: L'Impôt foncier et la captation personelle sous le Bas-Empire et à l'époque franque

C. II. Abschnitt. D. sonstigen, namentl. d. sozialökonomischen Grundlagen usw. 323 
vor Augen halten, so werden wir alsbald gewahr, wie oft finanzielle 
Maßregeln im Interesse der Landwirtschaft, der Industrie, des 
Handels, des Verkehrs, der Einkommens- und Vermögensverteilung, 
der Sozialpolitik gewünscht werden. Umgekehrt wie notwendig ist 
es, bei der Besteuerung die Verhältnisse der Produktion, der Kon 
sumtion, der Einkommensverteilung vor Augen zu halten. In die 
weitere Untersuchung dieser Zusammenhänge kann aber die Finanz 
wissenschaft ebensowenig eingehen, wie an einer früheren Stelle 
nachgewiesen wurde, daß sie auch in die Untersuchung dessen nicht 
eingeht, welche Summen auf die innere Verwaltung, auf Justiz 
wesen usw. verwendet werden sollen. So wie diese Fragen haupt 
sächlich in das Gebiet der Verwaltungslehre gehören, so ist die 
Frage, was ein Produktionszweig hinsichtlich der Besteuerung be 
anspruchen darf, durch die Volkswirtschaftslehre zu lösen, müßte 
ja sonst die Finanzwissenschaft das ganze Zollwesen, Agrarpolitik 
usw. behandeln. Die Probleme dieser Nebenbeziehungen sind mög 
lichst unabhängig von der Finanzwissenschaft zu behandeln. 
2. Noch weit mehr als eine Erscheinung des politischen Lebens 
des Staates, ist die Besteuerung also eine wichtige Erscheinung des 
volkswirtschaftlichen Lebens. Darum besitzen die volkswirtschaft 
lichen Kategorien auch in der Finanzwissenschaft große Bedeutung. 
Wir wollen hier nur kurz auf den Einfluß der volkswirtschaftlichen 
Organisation auf verschiedenen Stufen der Entwicklung hinweisen. 
Auf den Einfluß der volkswirtschaftlichen Organisation sind jene 
Unterschiede im Steuerwesen zurückzuführen, die sich zeigen, je 
nachdem sich ein Volk auf der Stufe der Viehzucht, der Bodenkultur, 
der Industrie und namentlich der Massenproduktion befindet, mit 
welcher Entwicklung zum Teil der Fortschritt von primitiven Ver 
kehrszuständen bis zu dem vollkommenen Verkehrssystem der Neu 
zeit zusammenhängt; desgleichen hängt mit dieser Entwicklung die 
graduelle Durchführung der Arbeitsteilung zusammen, um so mehr 
als die Beschränkung der Staatstätigkeit auf die rein staatlichen 
Aufgaben und die Überlassung aller wirtschaftlichen Tätigkeit an 
die Privatwirtschaft gleichfalls eine Erscheinungsform der Arbeits 
teilung ist. Von besonderer Wichtigkeit ist der Unterschied von 
Naturalwirtschaft, Geldwirtschaft und Kreditwirtschaft, nachdem 
insbesondere die Geldwirtschaft es ist, welche einerseits die Vor 
aussetzungen für die vollständigere Entwicklung des Steuerwesens 
schafft, andererseits durch Erweiterung und Umgestaltung der 
Staatstätigkeit dasselbe notwendig macht. 
Von großer Wichtigkeit ist auch das gegenseitige Verhältnis 
von privater und öffentlicher Wirtschaft, insbesondere die Verteilung 
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