S 3. Die Produktion. I
Bedürfnisbefriedigung dienenden Dienste, welche nach unserer obigen
Begriffsbestimmung ($ 1) überhaupt als wirtschaftlich zu betrachten
ind, müssen als produktive Tätigkeiten aufgefaßt und somit als inte-
grierende Teile des gesamten Produktionsprozesses bezeichnet werden.
Als produktive Tätigkeit ist demgemäß zu rechnen nicht nur die Tätig-
eit der Landwirte und Fabrikanten und deren Arbeiter, sondern auch
die Arbeit des häuslichen Dienstpersonals, der Schullehrer, der Ärzte
sw. Alle nehmen sie mit ihren Leistungen am großen wirtschaftlichen
Prozeß der Bedürfnisbefriedigung teil. Dieser Prozeß ist in Wirklich-
keit so einheitlich, die einzelnen Glieder desselben greifen so vielfach
ineinander ein, daß eine Ausscheidung der Dienste, die der unmittel-
baren Bedürfnisbefriedigung dienen, in den tatsächlichen Verhältnissen
nicht begründet erscheint.
Die hier getroffene Bestimmung des Begriffs der Produktivität
ist. viel umstritten worden. Nach der klassischen Nationalökonomie
ar nur diejenige Arbeit, die sich in der Herstellung materieller Güter
erkörpert, als produktiv zu betrachten. Alle Dienste, die sich direkt
uf die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse richten und den Kon-
umenten ohne Vermittlung materieller Güter zugute kommen, wurden
Is unproduktiv bezeichnet. Diese Klassifizierung ist entschieden
u verwerfen, weil sie leicht unklare Vorstellungen von einer höheren
irtschaftlichen Bedeutung der als „produktiv‘ bezeichneten Tätig-
eiten erweckt. In der Tat ist die Terminologie in derjenigen Auf-
assung begründet, nach welcher die Produktion materieller Güter der
Ilgemeine Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit ist, und also Dienste,
je in materiellen Gütern nicht verkörpert werden, höchstens als „in-
irekt produktiv“, d. h. nur in dem Maße produktiv, in welchem sie
je materielle Güterproduktion in zweiter Linie befördern können, zu
ezeichnen sind. In dieser Auffassung liegt eine offenbare Verkennung
er menschlichen Bedürfnisbefriedigung als Selbstzweck und eine wohl
icht offen proklamierte, aber doch immer latente und die ganze Wirt-
chaftslehre verwirrende Unterordnung der Menschen unter die mate-
jellen Güter. Ob ein Dienst die materielle Güterproduktion fördert,
ist nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Frage;,.ob.er. als
irtschaftlich und produktiv zu betrachten sei, vollständig gleichgültig;
as wesentliche ist, daß der Dienst ein menschliches Bedürfnis direkt
der indirekt zu befriedigen hilft. Sobald dies der Fall ist, muß er, mit
er im $ 1 angegebenen Beschränkung, als wirtschaftlich und produktiv
ezeichnet werden. -
Erst in dieser Weise gelangen wir zu einer haltbaren Begrenzung
owohl des Begriffs der Wirtschaft wie_auch desjenigen der Wirtschafts-
ehre. Die Einwendung, daß mit einer solchen Begriffsbestimmung
er Wirtschaft alle möglichen Disziplinen, wie z. B. Medizin, Pädagogik,
unst usw., mit in den Bereich der Wirtschaftslehre eingezogen werden
Cassel, Theoret. Sozialökonomie. 4. Aufl.
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