Bl. 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
lichen Tätigkeit ist darum der auf die.-Produktion, Herbeischaffung,
Verwendung dieser Güter gerichtete Staatshaushalt. Was in dieser
Weise von den einzelnen Staaten gilt, das gilt in gleicher Weise
von den Staatenverbänden, den Staatenstaaten, sowie auch von der
periodischen Zusammenwirkung zweier oder mehrerer Staaten.
Freilich wird die vorübergehende Zusammenwirkung keiner dauernden
Einrichtungen bedürfen. Sobald aber die Verbindung der Staaten,
mag sie so lose wie immer sein, doch einen dauernden Charakter
annimmt, so wird es dauernder Einrichtungen bedürfen zur Befriedigung
des Güterbedarfes‘ des zusammengesetzten Staates bzw.
Staatenbundes. Die Staatenverbindungen haben demgemäß auch
ihren eigentümlichen finanziellen Charakter, welcher in vieler Beziehung
von dem der einzelnen Staaten verschieden ist. Wie im
allgemeinen in der Finanzwissenschaft ist hier nicht so sehr die
Ausgabenfrage, als das Problem der Einnahmen von Wichtigkeit.
So entsteht das, was Stein Bundesfinanzwesen und Bundesfinanzwissenschaft
nennt, wozu auch das Problem des sogenannten
Finanzausgleiches gehört.
Die Einnahmequellen der Staatenverbindungen lassen sich vor
allem nach dem Gesichtspunkte unterscheiden, daß sie teils ursprüngliche,
selbständige, teils abgeleitete unselbständige, direkte
oder indirekte Quellen sind. Die Staatenverbindungen verfügen
entweder über eigene, besondere Einnahmen oder sie gewinnen ihre
Einnahmen aus den Beiträgen der einzelnen Staaten, die die Staatenverbindung
bilden. Die selbständigen Einnahmen können von derselben
Natur sein wie die Staatseinnahmen überhaupt, sie stammen
also aus Vermögen, Kredit, direkten und indirekten Steuern usw.
Theorie und Praxis weisen darauf hin, daß Staatenverbindungen,
sofern sie aus selbständigen Quellen schöpfen wollen, hierzu namentlich
‚die Zölle, die inneren Verbrauchsabgaben, gewisse Verkehrssteuern,
Gebühren, viel seltener direkte Steuern benutzen können.
Die Wahl unter diesen Einnahmequellen wird, von anderen Umständen
abgesehen, namentlich von der Intensität, der größeren
oder geringeren Festigkeit und Innigkeit der betreffenden Staatenverbindung
abhängen. In einzelnen Fällen werden auch finanztechnische
Momente Einfluß haben. So werden Zölle als Kinnahmequellen
namentlich dort am Platze sein, wo die Staatenverbindung
über ein großes Territorium sich erstreckt, da auf engerem Gebiete
diese Einnahmequelle ohne größere Störung und Belästigung
des Verkehrs nicht durchführbar ist. Soferne aber die Staatenverbindung
über selbständige Einnahmequellen nicht verfügt oder
aber diese ungenügend sind, werden zur Deckung der Bedürfnisse
34