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einer Einheit innerlich erzwungener Bewegung ist“. Infolge
dieser zwangsläufig bestimmten Eigenbewegung bedarf
die Maschine aufmerksamer Überwachung bei weitem
nicht in dem Umfange wie der Hochofen, der nicht als ein
Mechanismus anzusehen ist, sondern gerade das beste Beispiel
für sein Gegenstück bietet, für den Apparat. Dieser
trägt „körperlich eine Einheit innerlich erzwungener Prozesse,
stofflicher Verwandlungen, die bloß unterstützt sind
von einzelnen Bewegungen, wie z. B. vom Gebläse, und
nur sekundär in Bewegungen des verwandelten Materials
auslaufen, wie z. B. Abzug der Gase, Niedersinken des geschmolzenen
Erzes“?), Auslauf des Roheisens beim Abstich
usw. Die Überwachung dieser Prozesse, ihre rechtzeitige
Auslösung wie auch ihr rechtzeitiges Abstoppen
muß aufs sorgfältigste vorgenommen werden; daher bedarf
es angespanntester Aufmerksamkeit und sorgsamer Ausführung
der notwendigen Verrichtungen bei der Bedienung
des Hochofens, vor allem seitens der sogenannten „Feuer-Jeute“,
die direkt am Ofen beschäftigt sind, soll es nicht
zu dauernden Störungen im Gange dieses komplizierten
Apparates kommen. Gerade zur möglichsten Minderung
der Störungen sind jene Einflüsse von Arbeitswillen wie
Ernährungs- und Ermüdungszustand des Arbeiters zu berücksichtigen,
die darum als ein wichtiges Moment rationeller
Betriebsführung angesehen werden müssen, um ‚die
optimale Gestaltung des Betriebes „in höchste KErtriebswucht
umzusetzen“ ?). Beim Übergang zum Dreischichtensystem
hat man die entscheidenden Verkettungen dieser
Arbeitsbedingungen im Rahmen rationeller Betriebsführung
ganz besonders zu beachten, denn einmal können dann infolge
der Verkürzung der Arbeitszeit höhere Anforderungen
an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen gestellt werden,
1) v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und Technik, S. 94/95.
?) v. Gottl-Ottlilienfeld, ebenda, 5. 185.