Full text: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Die Regierung hat sich damit begnügt, lediglich das von der Berufszählung 
gelieferte Material zur Grundlage ihrer Berechnungen zu machen. Die wichtigen 
vielfach abweichenden Daten, welche die spätere Betriebszählung vom 3. Juni 1902 
geliefert hat, wurden vollständig unberücksichtigt gelassen. Es sind deshalb Zweifel 
über die Zuverlässigkeit der Annahmen der Regierung gerechtfertigt. Schon ein 
Vergleich der Ergebnisse der beiden Zählungen von 1900 und 1902 kann 
dies erhärten. 
In der Landwirtschaft weist die Berufszählung von 1900 2,165.000 
Selbständige, die Betriebszählung von 1902 3,424.000 Betriebsinhabcr aus. 
In der Industrie sind die bezüglichen Zahlen 593.000 und 925.000. Die 
Differenzen sind also sehr groß. Die spätere Zählung ergibt in der Landwirt 
schaft ein Mehr von 1,259.000, in der Industrie ein Mehr von 331.000 
Selbständigen. 
Wie sind diese starken Abweichungen zu erklären? Neben Doppelzählungen, 
das heißt zweimaliger Zählung jener Personen, die außer einem gewerblichen 
auch einen landwirtschaftlichen Beruf ausüben, kann für die Industrie die ab 
weichende Einreihung der Hausinduflriellen, vielleicht auch eines Teiles der Mit 
helfer zur Erklärung herangezogen werden. Trotzdem darf angenommen werden, 
daß die Grenzen zwischen den sozialen Schichten in der Industrie nur ausnahms 
weise undeutliche oder stark wechselnde sind. 
Ganz anders steht es mit den Abweichungen der sozialen Schichtung in der 
Landwirtschaft. Hier ist cs schwierig zu erkennen, wer als Selbständiger zu gelten 
hat. Man darf wohl annehmen, daß zahlreiche Arbeiter der Berufszählung des 
Jahres 1900 bei der Betriebszählung des Jahres 1902 unter die Familien 
angehörigen, viele Taglöhner unter die Betriebsinhaber subsumiert worden sind. 
Die soziale Schichtung der Selbständigen und ihre Bedeutung. 
Schon die Möglichkeit einer so verschiedenen Einreihung der Erwerbstätigen in 
die sozialen Schichten der Selbständigen oder Unselbständigen muß für die Sozial 
versicherung eine Quelle großer Gefahren werden. Die Regierungsvorlage knüpft ja 
die Anwartschaften für Selbständige und Unselbständige an wesentlich abweichende 
Bedingungen. Es ist also gar nicht gleichgültig, wenn schon durch abweichende 
Benennung das Reservoir der Betriebsinhabcr um eine Million Personen vergrößert 
werden kann, und der Zufall dann entscheidet, ob jemand als Selbständiger oder 
Unselbständiger versichert werden soll. 
Zum Teil wird die große Differenz zwischen der Berufs- und der Betriebs 
zählung freilich dadurch erklärt, daß die Ehegattinnen der selbständigen Landwirte, 
die offenbar bei der Zählung des Jahres 1900 als mithelfende Familienangehörige 
qualifiziert wurden, wegen ihres grundbücherlichen Miteigentums im Jahre 1902 
vielfach als Bctriebsinhabcrinncn gezählt worden sein mögen. Diese verschiedene 
Einreihung fällt aber nur in den Alpen- und Sudetenländcrn, dagegen nicht in 
den Karpathen- und Karstgebictcn ins Gewicht. 
Freilich muß bei näherem Zusehen überhaupt das unkritische Hantieren mit 
den Begriffen „Selbständige", „Bctriebsinhaber", „mithelfende Familienangehörige" 
für das Gebiet der Sozialversicherung als sehr bedenklich bezeichnet werden. Ist 
denn jeder, der in der Berufs- oder Betriebszählung als Selbständiger eingereiht 
ist, wirklich auch ökonomisch selbständig? Decken denn diese Bezeichnungen immer 
und überall die gleichen sozialen Schichten? Verbergen sich nicht vielmehr hinter 
den gleichen Begriffen völlig entgegengesetzte wirtschaftliche Kategorien? 
Es darf doch nicht vergessen werden, wie große Verschiedenheiten die länd 
liche Arbcitsvcrfassung in den einzelnen Territorien in Oesterreich ausweist. Kein 
Zweifel: Betriebsinhabcr und Mithelfer stellen in den verschiedenen Gebieten nicht
	        
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