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aber erweist sich die Ersparung für diesen Wirtschaftsbedarf
ganz unzulänglich. Denn wird die Ersparnis zur Bereitstellung
für künftigen ungewissen Bedarf, z. B. für einen Brandschaden,
für eine Ausstattung, verwendet, so ist wegen der Unvorher
sehbarkeit künftigen Geschehens eine ökonomische Verwertung der
Ersparnis zweifelhaft. Da ungewiß ist, wann oder ob die Ver
wendung erfolgen wird, so ist es unmöglich, einen ausreichen
den Vorrat bereit zu stellen. Denn ganz abgesehen davon, daß
auch noch oft die Ungewißheit der wirklichen Größe des Bedarfs
eine entsprechende Bereitstellung erschwert, so wird allein schon
durch den Umstand, daß der Zeitpunkt der Verwendung ungewiß
ist, eine ökonomisch erscheinende Bereitstellung verhindert; da
ich nicht weiß, ob ich nicht schon morgen sterben werde, kann ich
durch allmähliche Ansammlung einen Bedarf, der in meiner
Wirtschaft etwa durch meinen Tod entstehen kann, nicht mit
Sicherheit decken. Aber selbst, wenn zwar der Zeitpunkt gewiß
und nur die Tatsache der Verwendung selbst ungewiß ist, z. B.
ob eine Person das 50. Lebensjahr, für das sie ein Kapital
bereitgestellt hat, erreichen wird, so ist damit schon eine ökono
mische Verwendung der Ersparnisse in Frage gestellt. Denn
wenn jetzt auch eine Unterbrechung des Bedarfs nicht einzutreten
braucht, so würde doch, falls die Verwendung in der beabsich
tigten Richtung nicht erfolgen kann, weil die Person bereits
im 49. Lebensjahre gestorben ist, ein Verlust an wirtschaftlichem
Nutzeffekt der Ersparnis vorhanden sein. Dieser aber wird um
so empfindlicher sein, als die Verbrauchswirtschaft, die wegen
ihres ungewissen Einkommensbedarfes gerade mit der Ersparnis
äußerst ökonomisch umzugehen hat, durch diefe Kraftvergeudung
von anderweitiger, vielleicht nötigerer Verwertung der Erspar
nis abgehalten wird.
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II. Die Beseitigung der Unsicherheit der Wirtschaft.
1. Die Aufgabe der Versicherung.
Erweist sich somit die Bereitstellung als unzulänglich und
deshalb als unökonomisch, so ist es die Aufgabe der Versiche