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Gegen das Referendum kann man aber noch einen weiteren Einwand
erheben, der von nachdenkenden Politikern nicht leicht von der Hand
gewiesen werden wird. Die Demokratie muß die elementaren Triebe
gedrängter auf den Plan rufen. Der Appell an die Menge muß sich in
eine unbestimmte und allgemeine Sprache kleiden, er muß funkeln und
glänzen, und die um die Volksgunst konkurrierenden Politiker müssen
dies beherzigen. Die Absichten, die Ideen, werden die Sorge um die prak
tische Ausführbarkeit zurückdrängen. Die oft gehörte Bemerkung, daß
der Redestil politischer Meetings im Unterhaus wertlos ist, weist nur
darauf hin, daß die Eloquenz und die Denkgewohnheit der Volksver
sammlungsredner im Parlament nicht angebracht ist. Ein Wahlaufruf
an das Volk ist seiner Natur nach von der Verweisung einer Gesetzes
vorlage an das Volksurteil verschieden; denn bei Wahlen hat das Volk
sich über allgemeine Vorschläge zu entscheiden, das Referendum be
faßt sich aber mit den praktischen Einzelheiten. Soll also das Volk
überhaupt zur Einzelabstimmung über Gesetzesentwürfe bewegt und
begeistert werden, so müssen der konkrete Stoff und die Gesetzgebung
popularisiert werden. Dies erreicht man nicht durch ihre Verbesserung
und Vollendung, sondern indem man sie sensationeller, großspreche
rischer und überschwenglicher gestaltet * 1 .
Dies würde die Schaufensterreklame der Gesetzgebung erhöhen, die
Akkuratesse der Parlamentsakte aber verringern, die heute schon nicht
liehen Maßregeln, wie die Fabrikgesetzgebung, die Verstaatlichung der Eisen
bahnen, das Alkoholmonopol, dieNationalbankusw., dieder Bundesregierung aus
gedehnte neue Funktionen sichern, sind in der gesetzgebenden Körperschaft früher
herangereift, als im Lande selbst. Viele dieser Gesetze oder die sie ermöglichen
den verfassungsmäßigen Verbesserungen wurden einmal oder mehrere Maie vom
Volkeverworfen... DenmeistenderVorschlägestimmtendieeineoderbeideLegis-
Iativen zu, lange bevor sie eine für das Volk annehmbare Form erhalten hatten."
1 Die Geschichte des Ankaufes der Eisenbahnen von dem Schweizer Staate ist ein
warnendes Beispiel, wie unbrauchbar das Referendum in einem modernen Gemein
wesen ist. Die Schweizer Eisenbahnen sind auf Grund kantonaler Freibriefe und
nicht von der Bundesregierung gebaut worden. Daraus hat sich ein großes Wirrsal
ergeben. Über die Verstaatlichung fanden von 1883 bis 1891 vorbereitende Diskus
sionen statt. Im Jahre 1891 genehmigte die Versammlung dieErwerbung desZen-
traleisenbahnsystems. Man verlangte dieEntscheidung durch dasReferendum, und
es wiederholte sich die alte Geschichte. Durch eine Kombination aller Interessen
und Gegenströmungen wurde das Projekt abgelehnt. Im Jahre 1897 brachte die
Bundesregierung wieder einen Antrag ein. Diesmal war der Vorschlag in ein
schimmerndes Gewand gehüllt; er hatte propagandistischen Schwung und siegte
durch ein Referendum. Darauf entdeckte man aber, daß er sich nicht bewähren
würde. Es folgte ein Streit, der endlos zu werden drohte. Neue Verhandlungen
wurden angebahnt; schließlich kam ein Vergleich zustande, der 10 Jahre früher
hätte kommen können, wenn das Referendum nicht existiert hätte.