Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

durch erzielten Erfolge unverhältnismäßig hoch wären, wird
die Grenze in Form eines ständigen Str e i f di en st e s der
Grenzaufsichtsbeamten bewacht. Längs der ganzen deutschen
Zollgrenze stehen in wechselndem, von den örtlichen Verhältnissen
 abhängigem Abstande voneinander P o steng e bäude,
in denen die Beamten der betreffenden Zo ll auf s icht s -
ste Il e mit ihren Familien wohnen und von denen aus sie
den Streifdienst in dem ihnen zur Bewachung zugeteilten
Grenzabschnitte entweder einzeln oder zu mehreren versehen.
Wenn dieser Dienst seinen Zweck erfüllen soll, so müssen Zeit
und Weg jeder einzelnen Streife bis zu ihrer Ausführung geheim
 bleiben, da die Schmuggler bei dieser Art der Grenzbewachung
 weniger durch tatsächliche Behinderung als durch
die Furcht vor Überraschungen von ihrer Tätigkeit abgehalten
werden sollen. Die Beamten erfahren daher selber Zeit und
Weg jeder Streife erst kurz vorher und dazu in einer Form,
die Außenstehenden unverständlich wäre, selbst wenn sie auf
irgendeine Weise in den Besitz des Dienstplanes gelangten.
Diese Pläne arbeitet der Bezirk sz oll in p ek tor aus,
dem mehrere Zollaufsichtsstellen unterstehen, und der hierbei
zu beachten hat, daß seine Grenzaufsichtsbeamten jede sschädliche
 Gleichförmigkeit bei dem Streifdienst vermeiden, daß sich
eine verständnisvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Posten
untereinander ergibt und schließlich, daß die Tätigkeit seiner
Posten und der Flügelposten der Nachbarinspektionen ineinandergreift.
 Auf diese Weise wird eine dauernde bewegliche und
in sich zusammenhängende Aufsicht über die Zollgrenze erreicht.
 Davon, daß der Dienstplan vorschriftsmäßig verwirklicht
 wird, überzeugt sich der Bezirkszollinspektor fortgesetzt,
indem er selbst wiederum die Tätigkeit der Aufsichtsbeamten
häufig und überraschend prüft. Da die Grenzaufsicht weder
bei Tage noch bei Nacht, weder im Sommer noch im Winter
und bei keinem Wetter abreißen darf, sind die Anforderungen
schwer, die dieser Dienst an die Grenzaufsichtsbeamten und den
Bezirkszollinspektor stellt, selbst dort, wo nur wenig Schmuggel
 über die nach einem alten Zöllnerausdruck so genannte
„grüne Grenze“ betrieben wird, d. h. über die Landgrenze
zwischen den Zollstraßen. Zum Kriege im Frieden aber wird
der Dienst dort, wo straff zusammengeschlossene Banden verwegener
 bewaffneter Schmuggler ihr Handwerk treiben, das
sich oft in einzelnen Familien als Lebensberuf forterbt. Bei
Zusammenstößen mit diesem Feinde, der auch heute noch lebt
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.