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Zufluß jüngerer Arbeitskräfte zur Stadt auch bei uns keine KrfiMmU"^UÜssiger
Spekulanten ist. Nur daß die Wanderbcwegung nicht die von der Regierungs
vorlage über die Sozialversicherung angenommene Richtung, einschlägt. In Wirk
lichkeit ist die Fluktuation unserer Bevölkerung weit umfangreicher,. als die an
geführten Zahlen vermuten lassen. Nicht weniger als ; 35-6®/ 0 der Geburts
bevölkerung wohnten am 31. Dezember 1900 außerhalb ^ihres Geburtsortes,
während nur 6-1% außerhalb ihres Gcburts landes wctxen. Die Fluktuätion
umfaßte die enorme Masse von 9,139.000 Personen, volflwekchen aber 83%
im Geburtslandc verblieben waren. Bon der Heimatsbevölkerung waren gar
39% außerhalb ihrer Heimatsgemeinde wohnhaft.
Die Wanderbewegung innerhalb der Königreiche und Länder ist somit
vier- bis fünfmal so groß, als der Austausch zwischen den einzelnen Königreichen
und Ländern. Hier sind die starken Wirkungen der Wanderbewegung zu suchen,
mit welchen aber eine Riskcngemeinschaft zwischen der Gesamtheit der im Reichsrate
vertretenen Königreiche und Länder freilich nicht zu begründen ist. Den Charakter-
einer wirklichen Massenerscheinung nimmt die Landflucht nur innerhalb der
einzelnen Königreiche und Länder an.
Schon früher habe ich übrigens gezeigt, daß die verschiedene Altersvertei
lung in Landwirtschaft und Industrie einen bedrohlichen Charakter überhaupt
nur durch die Einbeziehung der Selbständigen, keineswegs aber durch die Wander-
bewegung annimmt. Es spricht also nichts für die Notwendigkeit einer Rcichs-
vcrsicherungskasse als Gebot der Gerechtigkeit, vielmehr allctz gegen eine Riskcn-
gemcinschaft für die Industrie und Landwirtschaft des ganzen Reiches. Wollte
man mit der Regierung als einzig entscheidendes Moment für die Zahl der
Rentenfällc den Altersaufbau annehmen, dann ist es klar, daß gerade Galizien
mit seinem äußerst günstigen Altersaufbau ein geringeres Erfordernis haben
würde als die industriellen Gebiete Böhmen, Mähren und Schlesien.
Freilich muß ich der Ansicht Ausdruck geben, daß, so belangreich auch die
starke Besetzung der höheren Altersjahrgänge für die Invaliden- und Alters
versicherung sein mag, doch noch Umstände nachweisbar sind, die ihr an Be
deutung nicht nachstehen, andere, die ihr dem Gewichte nach nahekommen.
Soll der ungünstige Altersaufbau zu einer erheblichen Zahl von Rcntcn-
ansprüchen führen, so ist das Vorhandensein einer zweiten Bedingung notwendig:
das Vorherrschen einer niedrigen Lebenshaltung und ungünstiger Lohnbezüge.
Nur wo diese beiden Umstände zusammentreffen, wird der Drang nach einer
Invalidenrente ein lebhafter werden. Ich wage sogar die Behauptung, daß das
eine Moment, die Niedrigkeit des Einkommens, für sich allein schon genügt,
um die Zahl der Rentcnwcrber zu steigern. Dagegen kann dort, wo die
ungünstige Altersgruppierung durch giinstige Lebenshaltung kompensiert wird,
«in übermäßiges Verlangen nach der Invalidenrente nicht ausgelöst werden.
Wie groß die Unterschiede in der Lebenshaltung sind, beweist unsere
Unfallstatistik. Wir erfahren aus ihr, daß die agrarische Lohnarbciterschaft
Oesterreichs im Durchschnitt nur die Hülste des Lohneinkommens der industriellen
Proletarier Oesterreichs bezieht. Die Differenzierung steigert sich, wenn wir
einzelne Länder einander gegenüberstellen. Für den Drang nach Invalidenrente
kann es aber nicht bedeutungslos sein, wenn der landwirtschaftliche Arbeiter in
Galizien ein Jahreseinkommen von durchschnittlich K 229 2, in Niederösterreich
von K 685-2 hat. Es muß auch für den Andrang zur Invalidenrente ver
schieden wirken, wenn der Arbeiter in Maschinen- und Wcrkzcugfabriken Nieder
österreichs auf ein DurchschniUsjahrescinkommen von K 1230 2, der Textil
arbeiter in Mähren auf l< 540-8 kommt.
Es darf weiter nicht außer Acht gelassen werden, daß die österreichische
.Regierungsvorlage.ebenso.wie das deutsche Gesetz die Invalidenrenten mit dem