thumbs: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Zufluß jüngerer Arbeitskräfte zur Stadt auch bei uns keine KrfiMmU"^UÜssiger 
Spekulanten ist. Nur daß die Wanderbcwegung nicht die von der Regierungs 
vorlage über die Sozialversicherung angenommene Richtung, einschlägt. In Wirk 
lichkeit ist die Fluktuation unserer Bevölkerung weit umfangreicher,. als die an 
geführten Zahlen vermuten lassen. Nicht weniger als ; 35-6®/ 0 der Geburts 
bevölkerung wohnten am 31. Dezember 1900 außerhalb ^ihres Geburtsortes, 
während nur 6-1% außerhalb ihres Gcburts landes wctxen. Die Fluktuätion 
umfaßte die enorme Masse von 9,139.000 Personen, volflwekchen aber 83% 
im Geburtslandc verblieben waren. Bon der Heimatsbevölkerung waren gar 
39% außerhalb ihrer Heimatsgemeinde wohnhaft. 
Die Wanderbewegung innerhalb der Königreiche und Länder ist somit 
vier- bis fünfmal so groß, als der Austausch zwischen den einzelnen Königreichen 
und Ländern. Hier sind die starken Wirkungen der Wanderbewegung zu suchen, 
mit welchen aber eine Riskcngemeinschaft zwischen der Gesamtheit der im Reichsrate 
vertretenen Königreiche und Länder freilich nicht zu begründen ist. Den Charakter- 
einer wirklichen Massenerscheinung nimmt die Landflucht nur innerhalb der 
einzelnen Königreiche und Länder an. 
Schon früher habe ich übrigens gezeigt, daß die verschiedene Altersvertei 
lung in Landwirtschaft und Industrie einen bedrohlichen Charakter überhaupt 
nur durch die Einbeziehung der Selbständigen, keineswegs aber durch die Wander- 
bewegung annimmt. Es spricht also nichts für die Notwendigkeit einer Rcichs- 
vcrsicherungskasse als Gebot der Gerechtigkeit, vielmehr allctz gegen eine Riskcn- 
gemcinschaft für die Industrie und Landwirtschaft des ganzen Reiches. Wollte 
man mit der Regierung als einzig entscheidendes Moment für die Zahl der 
Rentenfällc den Altersaufbau annehmen, dann ist es klar, daß gerade Galizien 
mit seinem äußerst günstigen Altersaufbau ein geringeres Erfordernis haben 
würde als die industriellen Gebiete Böhmen, Mähren und Schlesien. 
Freilich muß ich der Ansicht Ausdruck geben, daß, so belangreich auch die 
starke Besetzung der höheren Altersjahrgänge für die Invaliden- und Alters 
versicherung sein mag, doch noch Umstände nachweisbar sind, die ihr an Be 
deutung nicht nachstehen, andere, die ihr dem Gewichte nach nahekommen. 
Soll der ungünstige Altersaufbau zu einer erheblichen Zahl von Rcntcn- 
ansprüchen führen, so ist das Vorhandensein einer zweiten Bedingung notwendig: 
das Vorherrschen einer niedrigen Lebenshaltung und ungünstiger Lohnbezüge. 
Nur wo diese beiden Umstände zusammentreffen, wird der Drang nach einer 
Invalidenrente ein lebhafter werden. Ich wage sogar die Behauptung, daß das 
eine Moment, die Niedrigkeit des Einkommens, für sich allein schon genügt, 
um die Zahl der Rentcnwcrber zu steigern. Dagegen kann dort, wo die 
ungünstige Altersgruppierung durch giinstige Lebenshaltung kompensiert wird, 
«in übermäßiges Verlangen nach der Invalidenrente nicht ausgelöst werden. 
Wie groß die Unterschiede in der Lebenshaltung sind, beweist unsere 
Unfallstatistik. Wir erfahren aus ihr, daß die agrarische Lohnarbciterschaft 
Oesterreichs im Durchschnitt nur die Hülste des Lohneinkommens der industriellen 
Proletarier Oesterreichs bezieht. Die Differenzierung steigert sich, wenn wir 
einzelne Länder einander gegenüberstellen. Für den Drang nach Invalidenrente 
kann es aber nicht bedeutungslos sein, wenn der landwirtschaftliche Arbeiter in 
Galizien ein Jahreseinkommen von durchschnittlich K 229 2, in Niederösterreich 
von K 685-2 hat. Es muß auch für den Andrang zur Invalidenrente ver 
schieden wirken, wenn der Arbeiter in Maschinen- und Wcrkzcugfabriken Nieder 
österreichs auf ein DurchschniUsjahrescinkommen von K 1230 2, der Textil 
arbeiter in Mähren auf l< 540-8 kommt. 
Es darf weiter nicht außer Acht gelassen werden, daß die österreichische 
.Regierungsvorlage.ebenso.wie das deutsche Gesetz die Invalidenrenten mit dem
	        
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