DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 617
seite, gegen die Betriebskrankenkassen geltend gemacht, dass
in ihnen. wenig Raum für Selbstverwaltung ist, zumal der Einfluss
des Arbeitgebers überwiegt.
ÖRTLICHE GEFAHRENGEMEINSCHAFTEN
Auf territorialer Grundlage beruhende Träger umfassen alle
Versicherungspflichtigen, ohne Rücksicht auf ihren Beruf,
Das Gesetz kann die territoriale Gliederung als ausschliessliche
bezeichnen ; diesfalls gehören alle im Sprengel des Versicherungsträgers
Beschäftigten diesem zwischenberuflichen Träger an.
Indes findet man vielfach neben einem territorialen Versicherungsträger
berufliche Versicherungsträger, denen bestimmte
Versichertengruppen angehören müssen. oder angehören können,
ferner auf konfessioneller oder politischer Grundlage beruhende
Träger.
Das Gesetz kann schliesslich auch in einem bestimmten Gebiet
zwei Arten von Gebietskrankenkassen schaffen, deren eine für
landwirtschaftliche Arbeitnehmer und die andere für alle anderen
Versicherungspflichtigen bestimmt ist.
Die allgemeinen Gebietskrankenkassen, denen mit Ausnahme
der bei Landkrankenkassen oder Berufskassen Versicherten alle
in einem bestimmten Gebiet Beschäftigten angehören, bieten zahlreiche
Vorteile infolge des Wagnisausgleiches, der Unabhängigkeit
des Trägers von Schwankungen des Wirtschaftslebens, der Gestaltung
des ärztlichen Dienstes, der Aufsichtsmöglichkeit und der
Zusammenfassung verschiedener Versicherungszweige.
Die Gebietskrankenkasse ist grundsätzlich zwischenberuflich,
Sie fasst Versicherte mit verschiedener Krankheitshäufigkeit
zusammen. und trifft keine Wagnisauslese. Der Ausgleich der
Wagnisse wird erleichtert durch ihre Ungleichheit, der Zahl
und dem Umfang nach. Die Gebietskrankenkasse bleibt von
Wirtschaftskrisen besser verschont als eine Berufskasse. Arbeitslosigkeit
und Betriebseinstellung führen eine wesentliche
Verminderung der Versichertenzahl nicht herbei. Unter der Voraussetzung,
dass ihr Sprengel ausgedehnt ist, hat die Gebietskrankenkasse
selbst bei einer schweren Wirtschaftskrise nicht
viel zu befürchten, zumal nicht alle Wirtschaftszweige gleichzeitig
betroffen. sein. können.
Die Stetigkeit der Mitgliederzahl und die Zusammenfassung
aller im Kassensprengel Beschäftigten erleichtert die zweckmässige
Gestaltung der Sachleistungen. Da alle Versicherten im Umkreis