Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

SCHUTZVORZUDRINGLICHEN ANZEIGEN WERBERN USW. 719 
101. SCHUTZ VOR ZUDRINGLICHEN 
ANZEIGENWERBERNUNDZWEIFELHAFTEN 
REKLAMEUNTERNEHMUNGEN 
Anzeigenwerbern gegenüber beobachte man Vorsicht, wenn 
es sich um unbekannte Zeitungen, Zeitschriften und Reklame- 
unternehmungen handelt. Namentlich die Neugründungen auf 
dem vielbeackerten Gebiete der Gelegenheitsreklame betrachte 
man mit kühler Reserve und prüfe genau, bevor man sich durch 
Unterschrift bindet. Insbesondere unterschreibe man nur solche 
Bestellscheine, die man genau durchgelesen hat. Sie enthalten 
zuweilen irgendeine Fußangel, der man nicht mehr entschlüpfen 
kann, wenn man durch eigene Unvorsichtigkeit hineingeraten 
ist. Eine besonders beliebte, aber auch gefährliche Fußangel der 
Bestellscheine unbekannter oder gar unlauterer Reklameunter- 
nehmungen ist jener Paragraph, der den Anzeigenauftraggeber 
für ein weiteres Jahr oder eine neue Ausgabe oder eine weitere 
Serie von Aufnahmen verpflichtet, wenn er das Vertrags- 
verhältnis nicht ein Vierteljahr — das ist die übliche Frist! — 
vorher gekündigt hat. 
Reiseführer, Adreßbücher und ähnliche Verlagswerke tauchen 
fast täglich neu auf und senden ihre Anzeigen- und Abonne- 
mentswerber aus. Die Gaststätteninhaber versucht man in erster 
Linie als Inserenten und Abonnenten heranzuziehen. Hotel- 
besitzer, die sich im unklaren über den Wert eines ihnen ange- 
botenen Reklamewerkes sind, tun am besten, wenn sie sich vor 
Eingehen verbindlicher Verpflichtungen um Rat und Auskunft 
an ihre Berufsorganisation wenden. Die Fachverbände des 
Gastgewerbes pflegen alle Neuerscheinungen auf. dem erwähn- 
ten Gebiete aufmerksam zu verfolgen, um ihre Mitglieder 
beraten und vor Schaden schützen zu können. Man bediene sich 
also dieser bequemen Gelegenheiten. 
Natürlich will ich nicht alle neuen Reklameunternehmungen
	        
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