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schenrecht jedes einzelnen auf bedingungsloses Ausleben seines Geschlechtstriebes.
Deshalb sind beide Richtungen wild und erotisch
und lassen die amerikanische Uhr nun schon seit geraumen Jahren
auf jener, wie die Amerikaner witzig sagen, sex o’clock-Stunde
verweilen 13), die unter der Feder Upton Sinclairs in dieser Welt
noch revolutionär anmutete, die aber unter der Feder Sinclair
Lewis, fast schon zur bürgerlichen Norm geworden ist.
Indes bei der Analyse der amerikanischen Fremdkörperkomplexe
bietet vor allen Dingen die Negerfrage einen Gegenstand der Untersuchung.
Die amerikanische Soziologie kennt eine Distanzenlehre,
deren Kriterien im Verhalten des (amerikanischen) Menschen
zur Zulassung des Nebenmenschen ı. zur Verwandtschaft (Ehe).
2. zur Freundschaft (Klub), 3. zur Nachbarschaft (Nebenhaus),
4. zur Staatsgemeinschaft (Bürgerrecht) und 5. zum Besuch des
Landes (Einreiseerlaubnis) bestehen 14). In den ersten drei Punkten
verweigert der Englisch sprechende Amerikaner dem Neger
jegliche Gleichberechtigung. Der schärfste soziale Grundsatz des
gesamten amerikanischen Lebens besteht in der Anschauung von
der Notwendigkeit der Beibehaltung der colour line15). Hierbei ist
Freilich zu unterscheiden. Die vielen Millionen von Mulatten,
welche die Vereinigten Staaten bevölkern, können nicht gerade als
Beweis dafür gelten, daß der puritanisch fromme Angelsachse die
Negermädchen gemieden hat, oder daß, anders ausgedrückt, zwischen
den beiden Menschenrassen eine natürliche sexuelle Repulsion
bestehe. Alles Entgegengesetzte, das man über diesen Punkt
in Amerika hört, darf wirklich ruhig in das Gebiet des cant
verwiesen werden. Aber die Heirat, das offizielle Konnubium
zwischen beiden, ist dem Amerikaner ein horror, denn das
würde cultural and social recognition of the Negroes bedeuten,
und das soll ja eben gerade vermieden werden, um die Suprematie
des weißen Mannes nicht in Frage zu stellen. Aus der Unmöglichkeit
eines anständigen Konnubiums mit den Schwarzen,
oder den als schwarz angesehenen Gelben oder Weißen, geht für
den: Amerikaner zwangsläufig auch die Unmöglichkeit einer
Kommensalität, einer Verkehrsgemeinschaft, hervor. Schwarze
werden in weißen Häusern nicht eingeladen und nicht empfangen
16). Nur da läßt man sie in der Hauswirtschaft zu, wo der
Charakter ihrer sozialen Inferiorität klar zutage tritt, als Dienende,
als Dienstboten und Ammen. Daß die Farbigen nicht Mitglieder
der weißen Klubs werden können und nicht einmal das Recht
haben, denselben Gott in denselben Kirchen anzubeten, steht für
den Amerikaner so fest wie ein Sittengesetz. Im Süden werden die
Neger, auch die den gebildeten Klassen angehörigen, sogar in
Theatern und Trams auf besondere Sitze verwiesen, in den Eisenbahnen
haben sie besondere Wagen. Auch im dritten Punkt, dem der
Hausnachbarschaft, sind die weißen Amerikaner äußerst empfind-