fullscreen: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

■60 Aiifangsgründe der Volkswirtschaftslehre. 
durch den aus dem Anwachsen der Bevölkerung sich ergebenden 
Druck keine verfügbaren Ländereien mehr übrig außer den 
von den Grundbesitzern mit Beschlag belegten, und unter 
diesen Umständen wird das Grundeigentum ein Monopol. 
Seine Besitzer können den Preis festsetzen, wie sie wollen, und 
die Ackerbau treibende Bevölkerung, die nur mit ihrer Erlaub 
nis Zugang zum Lande haben kann, muß den geforderten 
Preis zahlen. Der Pachtpreis kann sich dann in einem Aus 
maß erhöhen, daß fast das ganze Erzeugnis des Landes und 
der Arbeit des Pächters von dem Eigentümer in der Form des 
Pachtgeldes vorweggenommen ist und daß dem Bauern kaum 
das zum Leben Nötige bleibt. 
Um das berühmteste Beispiel zu nehmen --- da ist Irland, 
wo die Großgrundbesitzer, die luncklorcks, die seit der Er 
oberung zur Zeit Cromwell's sich dort niedergelassen haben, 
alle Ländereien in Besitz genommen hatten, und das Volk 
konnte dort nur zu völlig vernichtenden Preisen Pachtland 
finden. Diese Lage ist sicherlich die Ursache des schrecklichen 
irischen Problems gewesen, das England nicht lösen kann. 
Doch ist die Pachtfrage schließlich gelöst worden durch den 
Rückkauf der Ländereien von seiten der Pächter mit Hilfe von 
Geldmitteln, die ihnen die Regierung vorschoß — aber das 
Unglück war geschehn. 
Doch hat die Agrarfrage heutzutage viel von ihrer 
Schärfe in den sogenannten demokratischen Ländern, und vor 
allem in Frankreich, verloren. Weshalb? Weil es nicht mehr 
ein Ansichreißen von Land im eigentlichen Wortsinne gibt. 
Durch das Gesetz über die gleichmäßige Teilung bei der Erb 
schaft, durch die Erleichterungen bei Veräußerung des Landes, 
wie auch und ganz besonders infolge der geringen Dichte der 
französischen Bevölkerung und infolge der ländlichen Abwan 
derung, ist genug verfügbares Land vorhanden, wenn auch 
nicht für jedermann, so doch wenigstens für die, welche Land 
wünschen; und das sind heutzutage nicht soviele wie einstmals. 
Unter diesen Umständen genießen die Eigentümer des 
Landes, die es verpachten wollen, kein Monopol, weder ein 
tatsächliches noch ein rechtliches, und sie sind nicht in der Lage, 
den Pächtern das Gesetz vorzuschreiben — manchmal schreiben 
die Pächter es ihnen vor. Deshalb artet auch in Frankreich 
im allgemeinen die Pacht nicht in Ausbeutung aus. 
Nicht ebenso war es in den Ländern Osteuropas, wo es 
große Besitzungen gab, wo das Land noch den Gegenstand 
eines Monopols bildet, und wo folglich der Pächter in einem
	        
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