Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 22

sichtlich jenes identischen Allgemeinen „gleich“ sind. „Mehrheitlichkeit“
 hingegen — gewöhnlich „Uneinheitlichkeit“ genannt — ist die
Beziehung der „Ungleichheit“, welche zwischen mehreren Gegebenen
obwaltet, „Einheitlichkeit“ wird aber sehr häufig mit „Einheit“ verwechselt,
 obwohl mehrere Gegebene, die „einheitlich“ sind, d. h. ein
und dasselbe identische Allgemeine gemeinsam haben, deshalb noch
keineswegs zusammengehören, also eine „Einheit“ bilden. Ein anderer
Gegensatz als jener von „Einheitlichkeit“ und „Mehrheitlichkeit“. ist
jener von „Einzelnem“ („Einzelheit“) und „Mehrerem“ („Mehrheit“,
 „Vielheit‘“. Die „Mehrheit“ bildet auch keineswegs den Gegensatz
 zur „Einheit“, und der Schein solchen Gegensatzes entsteht lediglich,
 wenn man das Wort „Einheit“ im Sinne des Wortes „Eines“,
„Einzelnes“ liest, während in Wahrheit jede „Einheit“ im Gegensatze
zum „Einfachen“ „Mehreres in Zusammengehörigkeit“ darstellt.
Der Gegensatz von ;„Einzelheit“ und „Mehrheit“ betrifft aber ausschließlich
 die Besonderheiten der gegenständlichen Bestimmtheit der Seele,
da eine Seele in einem ihrer Augenblicke entweder ein Gegenständliches
 hat oder mehrere Gegenständliche hat, Im ersteren Falle ist
der Seele ein Besonderes, d. h. von Anderem Unterschiedenes gegenständlich,
 im letzteren Falle sind ihr mehrere Besondere, d. h. von
Anderen Unterschiedene gegenständlich. Es läßt sich also der Gegensatz
 von „Einzelheit“ und „Mehrheit“ nur durch Hinweis auf das Selbstbewußtsein
 aufzeigen, ebenso wie etwa das Gegebene „gegenständliche
Bestimmtheit“ selbst, „Einzelnes“ nennen wir das Gewußte einer gegenständlichen
 Bestimmtheit mit einer Besonderheit, „Mehreres“ das Gewußte
 einer gegenständlichen Bestimmtheit mit mehreren Besonderheiten.
 Das Wort „Mehrheit“ hat allerdings noch einen anderen Sinn
als den von „Mehrerem“, „Vielem“, nämlich jenen Sinn, welcher sich
in der Entgegensetzung von „Mehrheit“ und „Minderheit“ ausspricht.
In solchem Falle werden zwei „Mehrheiten“ im Sinne von „Vielheiten“,
welche zusammen eine umfassende Mehrheit bilden, einander als „größere“
und „kleinere“ jener Vielheiten entgegengesetzt.
Ist Etwas als eine Mehrheit gewußt, aus welcher entweder a) einer
Zweiheit oder mehreren Zweiheiten von Besonderen, die zusammen
eine kleinere Mehrheit bilden, eine oder eine und dieselbe durch
ein Allgemeines begründete Beziehung zugehört, welche anderen Zweiheiten
 aus der größeren Mehrheit nicht zugehört oder b) mehrere Besondere,
 die zusammen eine kleinere Mehrheit bilden, zu einem Besonderen,
 welches sich nicht in jener kleineren Mehrheit findet, in
einer und derselben durch zwei Allgemeine begründeten Beziehung
stehen, so nennen wir jene kleinere Mehrheit eine „Gesamtheit“ oder
„Allheit“. Jede „Gesamtheit“ ist also „als Mehrheit in einer umfassenden
 Mehrheit Gewußtes“ derart, daß die Besonderen der Gesamtheit
            
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