Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 37

jener Gedanke „irrig“ ist, unterscheidet sich die „Richtung des wollend
Gewirkten“ von der „gewollten Richtung“, d. h. der Wollende
wirkt dann auf Grund seines Wollens Anderes, als er wirken wollte,
‚Identisch begründete Richtungen tätigen Wirkens“ sind also entweder
‚Adentisch begründete Richtungen erfüllenden tätigen Wirkens“
 oder „identisch begründete Richtungen enttäuschenden
tätigen Wirkens“. In einer Richtung der ersteren Art gehört ein
besonderes identisches Wollen als erste identische wirkende Bedingung
mit solcher identischer Wirkungsreihe zusammen, deren „Fall“ in
jenem Wollen gewollt war, in einer Richtung der letzteren Art gehört
ein besonderes identisches Wollen als erste identische wirkende Bedingung
 mit anderer identischer Wirkungsreihe zusammen, als deren
„Fall“ in jenem Wollen gewollt war. Jede „identisch begründete Richtung
erfüllenden tätigen Wirkens“ ist nun eine „Richtlinie“ („Richtschnur“),
und zwar eine „Richtlinie“ der Verwirklichung einer Besonderheit
 jedes in ihr liegenden identischen Richtungsstückes.
Mit dem Worte „Richtlinie“ wird also stets eine besondere „identisch
degründete Wirkenszusammengehörigkeit“, ein sogenanntes „Wirkensgesetz“,
 getroffen, und zwar eine solche identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit,
 in welcher die erste identische wirkende Bedingung
ein besonderes identisches Wollen abgibt. Statt des Wortes „Richtlinie“
 wird meist das Wort „Norm“ gebraucht, das aber in verhängnisvoller
 Weise zweideutig ist, da es nicht. nur „Richtlinie“, sondern
auch „Anspruch“ bezeichnet, wodurch auch — wie sich später ergeben
 wird — das Gegebene „Norm“ mit einem „Sollen“, statt mit
einem „Müssen“ in Verbindung gelangt. Eine andere Bedeutung als
das Wort „Richtlinie“ hat das Wort „Richtmaß“ („Maßstab“), welches
eine „Richtlinie“ als Gewußtes eines Denkens bezeichnet, in welchem
jene Richtlinie in Zugehörigkeit zu, bzw. in Sonderung von besonderem
Geschehen gedacht, also jenes Geschehen an jener „Richtlinie“ „gemessen“
wird, Keineswegs darf aber etwa „Richtlinie“ als „Richtmaß“ bestimmt
werden. Denn „Richtlinien“ bestehen, wie alle „identisch begründeten
Wirkenszusammengehörigkeiten“, gleichgültig, ob sie gewußt sind oder
nicht, gleichgültig, ob an ihnen Etwas „gemessen“ wird oder nicht,
„Richtlinien“ werden bloß vom Wissen „entdeckt“ und „gefunden“, und
es gibt zahllose „Richtlinien“, die noch ihrer „Entdeckung“ harren, auf
welches Ziel die „technische Forschung“ gerichtet ist. Wie es also
überhaupt „Subjektivismus“ ist, „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeiten“
 (sogenannte „Wirkensgesetze“) als Gewußtes besonderen
Denkens (oder gar Urteilens) zu bestimmen — „Gewußtes“ ist kein
3Sestimmungswort hinsichtlich dessen, das „gewußt“ ist! —, ist es auch
„Subjektivismus“, „Richtlinien“ („Normen“) als Etwas zu bestimmen,
woran Anderes gemessen wird. also als „Gewußtes‘“ besonderen Denkens.
            
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