Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen. .

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sprechende Gedanke an eine besondere Veränderungsreihe einen besonderen
 Wünschensaugenblick bilden können. „Disjunktiv mehrfaches
Wünschen“ liegt hingegen vor, wenn jemand mehrere Veränderungsreihen
 denkt, deren jede allein eine wirkende Bedingung dafür enthält,
 daß er seine gegenwärtige Unlust verliert und Lust gewinnt, wie
wenn z. B. jemand, der Unlust daran hat, daß kein Schachpartner anwesend
 ist, wünscht, daß entweder A oder B kommen möge. Auch
in solchem Falle liegt „nehreres besonderes Wünschen“ vor, daß in
einem Seelenaugenblicke zusammentrifft, da eben solche Unlust stets
schon. mit dem Gedanken an eine jener besonderen Veränderungsreihen
einen besonderen Wünschensaugenblick bilden kann.
Man spricht auch von dem Gegensatze „unbedin gten Wünschens“
 und „bedingten Wünschens“. Daß jedoch „unbedingtes
Wünschen“ und „bedingtes Wünschen“ nicht etwa zwei Besonderheiten
von „Wünschen schlechtweg“ sein können, ergibt sich schon daraus,
daß diese Entgegensetzung irgendwie auf die Bedingungen des
„Wünschens“ zielt, also besondere Seelenaugenblicke in Beziehung
zu ihren Bedingungen meint. Keineswegs aber kann mit jener Entgegensetzung
 gemeint sein, daß es ein „Wünschen“ gibt, welches einer
Seele ohne „Ursachen“ — ohne wirkende und grundlegende Bedingungen
 — zugehörig wird, da es solches Wünschen in der Welt nicht
gibt, keiner Seele Etwas „ohne Ursache“, also als „Unbedingtes“ zugehörig
 wird. Um nun klarzustellen, was mit der Entgegensetzung
„‚unbedingten Wünschens“ und „bedingten Wünschens“ gemeint sein
kann, muß aber zunächst untersucht werden, in welchem Sinne überhaupt
 von „Bedingungen des Wünschens“ gesprochen werden
kann. Wie bereits erörtert wurde, ist „Wünschen“ nicht eine seelische
Bestimmtheit oder Bestimmtheitsbesonderheit, sondern ein besonderer
Seelenaugenblick, dem die „Unlust im Wünschen“ und der „Gedanke
im Wünschen“ zugehört. Jene Unlust, welche sich in einem besonderen
Wünschen findet, kann selbstverständlich einer Seele auch außerhalb
eines „Wünschens“ zugehören, also ohne daß sie zugleich mit einem
entsprechenden „Gedanken im Wünschen“ der Einheit eines besonderen
Seelenaugenblickes „Wünschen“ zugehört. Eine „Unlust im Wünschen“
 ist daher als solche Unlust nicht etwa gekennzeichnet durch
die Besonderheit dessen, woran die Unlust besteht, sondern lediglich
durch die Beziehung der Zusammengehörigkeit mit einem besonderen
Gedanken in der Einheit eines Seelenaugenblickes „Wünschen“. Hingegen
 kann ein „Gedanke im Wünschen“ niemals einer Seele außerhalb
 eines Wünschens zugehörig sein, da eben zum Gewußten eines
Solchen Gedankens stets auch gegenwärtige eigene Unlust gehört.
Ein Gedanke ist also als „Gedanke im Wünschen“ stets auch durch
lie Besonderheit seines Gedachten gekennzeichnet. Wenn nun also
            
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