Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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für den Handel und Verkehr, welche P. Kletler und Thompson in
jüngster Zeit zusammengestellt haben, sind die konkreten Denkmäler
 seiner Ausbreitung und großen Bedeutung. Letztere wird
auch durch die Kapitulariengesetzgebung wirksam beleuchtet?”).
Nationalökonomisch darf auch der Rückgang der Goldmünzung
sowie die Bevorzugung der Silberprägungen keineswegs ohneweiters
als wirtschaftliche Dekadenzerscheinung betrachtet werden oder gar
als Zeugnis dafür, daß der Handel zurückgegangen sei. War denn
am Beginn des 16. Jahrhunderts, zu einer Zeit, die als ausgesprochen
geldwirtschaftlich bezeichnet wird, doch ein Gleiches!®) nicht auch
der Fall? Eben damals hat der Handel mit den großen Entdeckungen
 auf Übersee ganz neue und so viel weitere Dimensionen
gewonnen. Die Zeiten der Großsilberstücke (Taler u. a.) haben
den Goldgulden, der seit Mitte des 14. Jahrhunderts in Mitteleuropa
vorherrschte, doch immer mehr verdrängt!
Augenscheinlich hat Pirenne zu seiner Theorie von dem überwiegend
 agrarwirtschaftlichen Charakter der Karolingerzeit auch
die alte und immer wieder nachgeschriebene Lehre verleitet, Karl
der Große habe den Schwerpunkt der königlichen Wirtschaft in die
Domänen verlegt”). Aber dafür war einzig und allein das Capitulare
 de villis richtunggebend, das man als eine Reichswirtschaftsordnung
 angesehen hatte, die angeblich ein Muster der Eigenbauwirtschaft
 auf den königlichen Gütern geschaffen habe, welche dann
auch für jene der geistlichen und weltlichen Großen als Vorbild gedient
 hätte.
Heute ist — so wenig auch noch die Anschauungen über die
Herkunft und den Geltungsbereich dieser interessanten Ordnung
übereinstimmen mögen — doch soviel sicher, daß der Geltungsbereich
 dieses Kapitulare ein beschränkter gewesen ist und dasselbe
zahlreiche Anhaltspunkte für die Auffassung gewährt, es sei damals
der Zustand der königlichen Domänen gar kein mustergültiger gewesen,
 vielmehr zahlreiche Mißbräuche auf diesen vorgekommen
und dieses Kapitulare eben deshalb erlassen worden. um letztere
abzustellen??).

1) Siehe oben S. 127.
16) Siehe oben S. 117.
7) So v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgesch. ı?, 422.
'8) Vgl. meine Ausführungen in d. Buche über „Die Wirtschaftsentwicklung
der Karolingerzeit“ 1% 30 ff, (1921).
            
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