Full text : Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

am vorlegten Zahltag vor der Ausfteuerung find
die Arbeitslofen von der bevorftehenden CErihöpfung
 des Anfprucdhs in Kenntnis zu jeken,
ım ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig An-:rag
 auf Krifenunterftügung oder Wohlfahrtsınterftüßung
 ftellen zu fönnen.
Abichluß des Zahlbogens bei Arbeitsaufnahme,
Rranfheit, Ausfteuerung.
Ift die Meldekarte von der Vermittlung abzefchfoffen
 (vgl. oben II Ziffer 11), fo ijt der reftche
 Unterftügungsbetrag zu errechnen und nach
einer Auszahlung der gleiche Abfjchlußftempel
myie in der Meldekarte auf dem Zahlbogen unter
die lebte befchriebene Zeile zu feken; außerdem
‘ft der Zahlbogen durch einen Yuerftrich abzu-‘hlieBen.
 Auf derartige abgefchlofjene Meldefarten
 und Zahlbogen darf Unterftüßung erft
nieder gezahlt werden, wenn in der Meldekarte
ein erneuter Stempel „Arbeitslosmeldung” vor:
janden ift und auf dem abgefchloffenen Zahljogen
 eine erneute Auszahlungsanordnung ver-;ügt
 ift (vgl. oben III C 6a).
Anichlußbogen.
Sit der verfügbare Raum auf einem Zahlbogen
 erfchöpft, dann find die weiteren Zahldogen
 als „erfter Anfchlußzahlbogen“, „zweiter
Anfchlußzahlbogen“ uf. zu Fennzeichnen. Der
ılte Zahlbogen ift abzufjcdhliegen mit dem Vermert
 „Anfchlußbogen ausgeftellt am ......
Unterfchrift .......“ und mit dem Anfchlußjogen
 zu verbinden.
als Anfjchlußbogen ift das allgemeine Zahljogenmufter
 zu verwenden. In der vorgedruckten
Auszahlungsanordnung find nur das Aftenzeichen
 und der Name auszufüllen; im Übrigen
{t die vorgedructe Auszahlungsanordnung auf
jem Bahlbogen durchzuftreichen.
Erfolgt die Verfügung auf Grund einer
jeuen Anwartichaft, dann ift ein neuer Zahlogen
 aufzuftellen.
Duplitfat des Zahlbogens.
SIft ein laufender Zahlbogen unauffindbar,
io ift eine Zweitfchrift anzufertigen. Um Miß:
braucy zu verhindern, Mt die Ausftellung in
den Unterftügungsakten und in der Bemerkungsipalte
 der Meldekarte zu vermerken. Die Zweitichrift
 it am Kopf deutlich als joldhe zu fennzeichnen
 und bedarf der Unterjchrift des VBorjigenden.
 Sie ift längftens auf zwei Wochen zu
befriften und in ein Verzeichnis einzutragen, in
bem fie beim Auffinden der Urfchrift mieder ger)



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