am vorlegten Zahltag vor der Ausfteuerung find
die Arbeitslofen von der bevorftehenden CErihöpfung
des Anfprucdhs in Kenntnis zu jeken,
ım ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig An-:rag
auf Krifenunterftügung oder Wohlfahrtsınterftüßung
ftellen zu fönnen.
Abichluß des Zahlbogens bei Arbeitsaufnahme,
Rranfheit, Ausfteuerung.
Ift die Meldekarte von der Vermittlung abzefchfoffen
(vgl. oben II Ziffer 11), fo ijt der reftche
Unterftügungsbetrag zu errechnen und nach
einer Auszahlung der gleiche Abfjchlußftempel
myie in der Meldekarte auf dem Zahlbogen unter
die lebte befchriebene Zeile zu feken; außerdem
‘ft der Zahlbogen durch einen Yuerftrich abzu-‘hlieBen.
Auf derartige abgefchlofjene Meldefarten
und Zahlbogen darf Unterftüßung erft
nieder gezahlt werden, wenn in der Meldekarte
ein erneuter Stempel „Arbeitslosmeldung” vor:
janden ift und auf dem abgefchloffenen Zahljogen
eine erneute Auszahlungsanordnung ver-;ügt
ift (vgl. oben III C 6a).
Anichlußbogen.
Sit der verfügbare Raum auf einem Zahlbogen
erfchöpft, dann find die weiteren Zahldogen
als „erfter Anfchlußzahlbogen“, „zweiter
Anfchlußzahlbogen“ uf. zu Fennzeichnen. Der
ılte Zahlbogen ift abzufjcdhliegen mit dem Vermert
„Anfchlußbogen ausgeftellt am ......
Unterfchrift .......“ und mit dem Anfchlußjogen
zu verbinden.
als Anfjchlußbogen ift das allgemeine Zahljogenmufter
zu verwenden. In der vorgedruckten
Auszahlungsanordnung find nur das Aftenzeichen
und der Name auszufüllen; im Übrigen
{t die vorgedructe Auszahlungsanordnung auf
jem Bahlbogen durchzuftreichen.
Erfolgt die Verfügung auf Grund einer
jeuen Anwartichaft, dann ift ein neuer Zahlogen
aufzuftellen.
Duplitfat des Zahlbogens.
SIft ein laufender Zahlbogen unauffindbar,
io ift eine Zweitfchrift anzufertigen. Um Miß:
braucy zu verhindern, Mt die Ausftellung in
den Unterftügungsakten und in der Bemerkungsipalte
der Meldekarte zu vermerken. Die Zweitichrift
it am Kopf deutlich als joldhe zu fennzeichnen
und bedarf der Unterjchrift des VBorjigenden.
Sie ift längftens auf zwei Wochen zu
befriften und in ein Verzeichnis einzutragen, in
bem fie beim Auffinden der Urfchrift mieder ger)
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