202 Geschichte des Seekriegsrechts.
stützung des Seekrieges durch die Erteilung von Repressalienbriefen
(lettres de marque on de represailles) an Private, kraft derer diese
auf feindliche Handelsschiffe Jagd machen durften. Erst in der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhunderts taucht vereinzelt der Neutralitätsbegriff
auf. Im Consolato del Mare von 1370 finden wir die Sätze „frei Schiff,
unfrei Gut", das heißt, auch von neutralen Schiffen darf in feindlichem
Eigentum befindliche Ware weggenommen werden und „unfrei Schiff,
frei Gut", neutrale Ware auf feindlichen Schiffen ist nicht konfiskabel.
Da infolgedessen neutrale Ware nirgends wegnehmbar war, über
nahmen die Neutralen, den Handel der Kriegführenden, namentlich
mit Kriegswaffen, woraus sich dann wieder die Notwendigkeit ergab,
den Transport namentlich von Kriegsmitteln zu verbieten, diese der
Wegnahme zu unterwerfen, und, um diese durchzuführen, zur Durch
suchung auch neutraler Schiffe (Visitation) zu schreiten. Allmählich
bildete sich der in der ftanzösischen Ordonnance touchant la marine
von 1681 verankerte Rechtsgrundsatz aus: 1. unfrei Schiff, unfrei Gut,
unfrei Gut, unfrei Schiff (french doctrine of hostile infection, die
Feindeseigenschaft des Schiffes infiziert auch das neutrale Gut und
macht es konfiskabel, und neutrale Schiffe, die feindliches Gut führen,
werden wegnahmefähig). Daneben bestand ein holländisch-portugie
sischer Grundsatz: „frei Schiff, frei Gut, unfrei Schiff, unfrei Gut."
Diese drei Grundsätze haben lange hindurch um ihre Anerkennung als
Völkerrecht gerungen, noch vielfach durchsetzt von den Ideen des sich
ausbildenden Konterbanderechts, unter dem Kriegsmaterial (res
belli usui destinatae), vielfach aber auch andere Gegenstände, die krie
gerischen wie friedlichen Zwecken dienen können, wie Lebensmittel,
Schiffe (res ancipitis usus) verstanden wurden.
Die Blockade, ursprünglich auf Seefestungen beschränkt, setzte bei
ihrem Aufkommen eine wirkliche Einschnürung des blockierten feind
lichen Gebietes voraus. Daneben bildete sich, namentlich von England
beliebt, die sogenannte Papier- oder Fiktivblockade (auch, weil sie von
England besonders geübt wurde, blocus anglais gennant) heraus, durch
die eine bestimmte Gegend ohne Vornahme tatsächlicher oder doch ge
nügend wirkender Abschnürungsmaßnahmen lediglich für blockiert
erklärt wurde. Auf englischen Maßnahmen beruht auch die Lehre
von der fortgesetzten Reise (continuous voyage), wonach bei ge
lungenem Blockadebruch eine Wegnahme des Schiffes bis zur Er
reichung des Bestimmungshafens mögli ch blieb. Wie bei der Blockade,