Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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also  um  eine  Zentralisation  der  Invalidenversicherung  in  finanzieller  und
verwaltungstcchnischer  Beziehung.
Ganz  anders  die  Regierungsvorlage  über  die  Sozialversicherung.  Sie  vollzieht ­
  in  ihrer  Begründung  einen  überraschenden  Szenenwechsel,  für  welchen  ich  nur
die  folgende  Erklärung  finden  kann.
Es  gibt  nicht  wenige  parlamentarische  Gegner  einer  zentralisierten  Verwaltung ­
  der  Sozialversicherung.  Diesen  gilt  wohl  die  Ausführung  der  Regierung, ­
  daß  lediglich  eine  Riskengemcinschaft,  keineswegs  eine  Vcrwaltungsgemcinschaft
  von  ihr  geplant  sei.  Die  Regierung  argumentiert  so,  daß  der  verbissenste
Autonomist,  wenn  cs  zu  seinem  Vorteil  ausschlägt,  sich  wohl  die  gemeinsame
Tragung  der  Lasten  gefallen  lassen  werde,  sobald  nur  die  Gefahr  einer  von  Wien
geleiteten  zentralen  Verwaltung  ausgeschlossen  ist.
Wie  erhärtet  aber  die  Regierung  ihre  Behauptung  von  der  dezentralisierten
Verwaltung?  Sie  verweist  darauf,  daß  die  Vorschreibung  und  Einhebung  der
Beiträge  durch  die  Bezirksstellen,  die  Zuerkcnnung  und  Auszahlung  der  Renten
durch  die  Rentenkommissionen  und  Unfallversichcrungsanstaltcn  geschehen  werde.
Die  Zentralstelle  behalte  nur  die  oberste  Leitung,  die  Ueberwachung  der  Außenorgane ­
  und  die  Verwendung  eines  Teiles  der  Kapitalsanlage.  Sie  werde  auch
nur  einen  kleinen  Beamtenkörper  erfordern.  Durch  die  Landesstellen  werde  überdies ­
  den  berechtigten  Sonderinteresscn  der  einzelnen  Länder  Rechnung  getragen.
Aber  das  stramm  zentralistische  „Programm"  hat  ja  ebenso  wie  die  Regierungsvorlage ­
  die  Vorschreibung  und  Einhebung  der  Beiträge,  die  Zuerkennung
und  Auszahlung  der  Renten  nicht  der  Rcichsaustalt,  sondern  den  Krankenkassen
(statt  der  Bezirksstcllen),  den  Rentenkommissioncn  und  Unfallversichcrungsanstalten
übertragen.  Die  Abweichungen  zwischen  den  beiden  Entwürfen  bestehen  daher
lediglich  in  der  Schaffung  der  Bezirks-  und  Landesstellcn.
Wo  ist  da  aber  ein  Uebergang  von  der  zentralisierten  zur  dezentralisierten
Verwaltung?  Beide  Gesetzesprojekte  streben  doch  offenbar  das  gleiche  Ziel  auf
dem  gleichen  Wege  an.  Die  Regierungsvorlage  ist  nur  bemüht,  allen  politischen
Geschmacksrichtungen  scheinbar  Genüge  zu  leisten.  Es  ist  also  nur  ein  Spiel  mit
Worten,  wenn  die  Regierung  den  Plan  einer  Zentralisation  leugnet.  Die  Jnvalidenrentcnkasse
  kann  natürlich  nicht  selbst  im  ganzen  Reiche  die  Beiträge  vorschreiben ­
  und  einhcbcn.  Sie  muß  dies  den  Bezirksstellen  übertragen.  Die  Beschlüsse ­
  der  Rentenkommissionen  bedürfen  der  Einstimmigkeit,  also  auch  der  Zustimmung ­
  des  ernannten  Vorsitzenden,  sonst  geht  die  Entscheidung  an  die  Jnvalidcnrentenkasse
  über.  Soweit  die  Rentenkommissionen  den  Intentionen  der
Reichsanstalt  nicht  entsprechen,  kann  ihnen  die  Entscheidung  abgenommen  werden.
Die  Landcsstcllen  sind  in  Wirklichkeit  nur  ein  ziemlich  plumpes  Lockmittel  für
alle,  die  „auf  die  berechtigten  Sonderinteressen  der  im  Reichsrate  vertretenen
Königreiche  und  Länder"  schwören.
Wie  die  Regierung  die  beabsichtigte  Zentralisation  begründet.
Wie  sucht  nun  die  Regierungsvorlage  die  Schaffung  einer  Reichsrentenkasse
und  die  dadurch  geplante  Zentralisierung  der  Alters-  und  Invalidenversicherung
für  ganz  Oesterreich  zu  rechtfertigen?  Die  Erfahrungen,  die  man  im  Deutschen
Reiche  mit  der  Invaliden-  und  Altersversicherung  bisher  gemacht  hat,  weiß  die
österreichische  Regierung  mit  apodiktischer  Gewißheit  auf  ein  ganz  bestimmtes
Moment  zurückzuführen.  Sic  findet  die  Ursache  der  nngünstigcn  oder  günstigen
finanziellen  Lage  der  Anstalten  „hauptsächlich"  in  den  Wirkungen  der  verschiedenen
Altcrsvertcilung  bei  den  verschiedenen  Landesvcrsicherungsanstalten  mit  überwiegend ­
  ländlichem  oder  städtischem  Charakter.
            
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