Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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sammelten  Materials  ein  Schlüssel  für  die  Ueberweisung  von  den  Arbeiterinvalidenanstalten ­
  an  die  Anstalt  für  die  Selbständigenversicherung  gefunden  wird.  Die
Frage  ist  dann  von  bescheidener  Tragweite,  verwaltungstechnisch  leicht  und  einfach ­
  zu  lösen,  vorausgesetzt,  daß  die  Evidenzführung  eine  gute  ist.  Allerdings
muß  es  vor  allem  dazu  kommen,  daß  nur  die  wirklich  Selbständigen  aus
dem  Kreise  der  bei  den  Arbeiterversicherungsanstalten  versicherten  Personen  ausgeschieden ­
  und  der  Anstalt  für  die  Selbständigenversicherung  zugewiesen  werden.

III.  Die  Zentralijatron  der  Invaliden-  und  Allersverstcherung.

Die  OrganisationsVorschläge  der  Regierung.
Schon  das  Koerbersche  „Programm  für  die  Reform  und  den  Ausbau  der
Arbeiterversicherung"  beabsichtigte  zum  Träger  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  eine  Reichsanstalt  zu  machen,  die  in  der  Verwaltung  des  Staates
stehen  sollte.  Die  Geschäfte  dieser  Anstalt  sollten  teils  direkt  durch  das
Ministerium  des  Innern,  teils  durch  besondere,  diesem  Ministerium  unterstellte
Verwaltungsorgane  besorgt  werden.  Als  solche  Organe  waren  der  Vorstand  und
dessen  Ausschuß,  der  leitende  Beamte  und  sein  Stellvertreter  in  Aussicht
genommen.  Ueberdies  sollten  die  Unfallversicherungsanstalten  und  Krankenkassen
bei  Besorgung  der  Geschäfte  der  staatlichen  Reichsversicherungsanstalt  mitwirken,
insbesondere  die  Ab-  und  Zuerkennung  der  Renten  den  bei  den  Unfallversicherungsanstalten ­
  zu  errichtenden  Kommissionen  obliegen.  Die  Ernennung  des
Vorstandes  sollte  vom  Ministerium  des  Innern,  die  des  Präsidenten  vom.
Kaiser  erfolgen.
Im  wesentlichen  fiel  in  den  Kompctenzkreis  des  Ministeriums  des  Innern
die  Anstellung  oder  Bestätigung  des  leitenden  Beamten  der  Unfallversicheruugsanstalten
  und  der  Krankenkassen,  die  Erlassung  der  Vorschriften  für  die
Geschäftsführung  dieser  Institute  in  Angelegenheit  der  Invaliden-  und  Altersversicherung, ­
  die  Prüfung  der  Jahresrechnung  der  Rcichsanstalt,  die  Erlassung  von
Vorschriften  über  die  Kapitalsanlage  sowie  die  Ueberwachung  der  Geschäftsführung.
Die  im  Abgeordnetenhause  eingebrachte  Vorlage  über  die  Sozialversicherung ­
  gibt  sich  nun  in  organisatorischer  Beziehung  als  durchgreifende
Aenderung  des  Koerberschen  „Programms".  Sie  nimmt  aber  gleichfalls  als
Träger  der  Versicherung  eine  das  ganze  Reich  umfassende  Invaliden-  und
Altersrentenkassc  in  Aussicht.  Die  Geschäfte  dieser  Anstalt  werden  aber  nicht
durch  ein  Bureau  des  Ministeriums  des  Innern,  sondern  durch  den  Gesamtvorstand, ­
  seinen  ständigen  Ausschuß  oder  dessen  Organe,  durch  Landesstellen,
ferner  durch  die  Unfallversicherungsanstalten,  Rentcnkommissioncn  und  Bczirsstcllen
  besorgt.  Der  Vorstand  der  Rentenkasse  besteht  zu  je  einem  Viertel  aus
Vertretern  der  Unternehmer,  der  versicherten  Arbeiter,  der  versicherten  Selbstständigen ­
  und  der  vom  Minister  des  Innern  ernannten  Personen.  Dazu
kommen  noch  der  Vorsitzende  und  sein  Stellvertreter.  Die  Vertreter  der  Unternehmer ­
  und  der  Arbeiter  werden  durch  Wahl  bestimmt.
Der  Vorstand  der  Rcichsrentenkasse  wählt  einen  ständigen  Ausschuß  zur
Besorgung  der  laufenden  Geschäfte,  der  auch  als  Beirat  des  Ministeriums  des
Innern  in  Versicherungsangelegenheitcn  fungiert.  Der  Vorstand  ernennt  ferner
die  Beamten  mit  Ausnahme  des  leitenden  und  regelt  nach  Genehmigung  des
Ministeriums  des  Innern  die  Anstellungsbedingungcn.  Das  Statut  der  Rcichsrentenkasse ­
  wird  vom  Ministerium  des  Innern  aufgestellt.  Aenderungen  desselben
beschließt  der  Gesamtvorstand;  sie  bedürfen  der  Genehmigung  des  Ministeriums
des  Innern.
            
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