Full text : Völkerrecht und Landesrecht

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yelehrten zuweilen nicht mit Unrecht vorgeworfene nationale
Parteilichkeit ausschliessen. Ich kann also nicht umhin, der
Frage nachzugehen: ist jene Anschauung wirklich in England
and Amerika unbestritten oder doch vorherrschend, entspricht ihr
Wesen den Worten, in denen sie zum Ausdrucke gelangt, oder
haben wir es vielleicht nur mit der falschen theoretischen Einkleidung
 eines richtigen und brauchbaren Gedankens zu thun,
oder endlich, wie erklärt sich etwa gerade in der englischen
Rechtswissenschaft eine solche Auffassuug, die der unseren SO
schnurstracks zuwiderläuft ?
Da ist denn zuerst festzustellen, dass das Dogma, von dem
wir hier sprechen, von einer ganzen Reihe englischer Schriftsteller
 entweder gar nicht oder höchst beiläufig als fremde Ansicht
 von. geringer Bedeutung erwähnt, von einzelnen sogar recht
geringschätzig behandelt wird. Es sind dies Schriftsteller des
Völkerrechts sowohl wie der allgemeinen Rechtslehre; die letzteren
ziehe ich hier nur soweit in Betracht, als der Zusammenhang,
in dem sie vom Völkerrechte sprechen, eine Beachtung jener
Doktrin an und für sich wahrscheinlich machen würde. Und
zwar sind es Autoren nicht nur einer, sondern der verschiedensten
wissenschaftlichen Richtungen, die dabei in Frage kommen,
Es ist zunächst kein Wunder, dass die Anhänger der sogenannten
 „Analytical School“ hier versagen. Denn der Rechtsbegriff,
der von dem Führer dieser Richtung, Austin, in seiner
auf Hobbes‘) und Bentham®) fussenden, deren Schriften aber
mindestens an logischer Schärfe und Konsequenz übertreffenden
Lehre?) aufgestellt und von seinen Nachfolgern im Wesentlichen
angenommen worden ist, verträgt eine Anwendung auf den Komplex
 von Regeln, den man Völkerrecht zu nennen pflegt, schlechterdings
 nicht. Wenn „law“ im strengen und allein richtigen
Sinne ein „Befehl“ ist, den ein „political superior“ in dieser
seiner Eigenschaft gegeben hat oder durch Andere hat geben
{assen, und dessen Nichtbeachtung mit einem Uebel bedroht ist

1) S. namentlich Elementa philosophica de cive, cap. 14 $$ 2, 7, 8, 15;
cap. 6 $ 9 u. ö.; Leviathan II cap. 26.
2) Vergl. insbes. Introduction to the Principles of Morals and Legislation
(New ed. London 1823) II p. 232 foll., vor allem p. 266 foll,
3) Austin, Lectures on Jurisprudence, 4. ed. by R. Campbell. Lonlon
 1879.
            
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