Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 2038 
Vollendung! werden alle Leiber dauern ohne Zunahme noch 
Abnahme: nie wird die Zahl der Gevechten gemindert sein, 
nicht mehr werden sie in Furcht leben vor den Listen des 
Teufels. 
Schon aus den bisherigen Mitteilungen geht hervor, daß 
den Deutschen dieses Zeitalters jede verstandesmäßige Auf—⸗ 
nahme der Heilsthatsachen in Bewußtsein und Gemüt völlig 
ferne lag; erkämpfen im Sinne altgermanischen Heldentums 
wollten fie die Seligkeit, unmittelbar, in rückhaltloser Hingabe 
an den Christengott den Teufel überwinden aus Kraft der 
Bnade und der göttlichen Erleuchtung: die Grundanlage ihres 
Verhaltens zum Christentum ist mystisch. 
Nirgends wohl lernt man die Seelenkämpfe, die diese 
religiöse Haltung für den Deutschen des 9. bis 11. Jahrhunderts 
mit sich bringen konnte, besser kennen als in der Selbst⸗ 
biographie Otlohs, jenes müden Heiligen, der nach manchen 
Irrfahrten seine Tage zu St. Emmeram in Regensburg gott⸗ 
selig beschloß. Wie oft kommen ihm nicht furchtbare Zweifel, 
wenn er kämpfend und wachend die Kluft nicht zu überbrücken 
—E des Lebens und den 
hohen Forderungen Christi gähnt?! Aber nie hilft sich Otloh 
etwa darüber hinweg auf dem Wege rationeller Klärung. Nur 
um so heftiger ringt er in Glauben, Kasteiung und knirschender 
Buße: da findet er in innerer Erleuchtung die Ruhe des christ⸗ 
lichen Gewissens, — sie wird ihm gewährt durch ein höheres 
Wort, durch eine innere, völlig konkret gedachte Stimme. In⸗ 
dem er so von oben her, durch supranaturalistische, aber durch— 
qus als real empfundene Hilfe sich kämpfend täglich hindurch— 
rettet zum Frieden der Kinder Gottes, entwickelt er aus sich 
heraus immer neu die Möglichkeit festen Wunderglaubens und 
nie rastender Askese. 
Wunderglauben und Askese sind die bezeichnendsten 
Außerungen des ersten deutschen Christentums; sie gehören der 
Vgl. hierzu Band Ls, S. 860. 
2 S. Hauck, K.G. IV (1902) S. 80 ff. Dümmler, Berliner Sitzungs⸗ 
herichte (1895 II) S. 1071 ff.
	        
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